23.12.2008

Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2008 dem vom beauftrgaten der Bundesregierung für Kultur und Medien vorgelegten Medien- und Kommunikationsbericht 2008 zugestimmt. Der Bericht wurde dem Deutschen Bundestag zugeleitet (BT-Drs. 16/11570 v. 23.12.2008). Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung 1976 durch Beschluss aufgefordert, fortlaufend einen Medienbericht zu erstellen. Angesichts der rasant zunehmenden Digitalisierung und Konvergenz im Medienbereich wurde dieser zu einem "Medien- und Kommunikationsbericht" erweitert. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist federführend. Der bisher letzte umfassende Medienbericht wurde 1998 vorgelegt.
 
Unter Abwägung des allgemeinen Wettbewerbsrechts eionerseits und des spezifischen Pressekartell-, Rundfunk-  und Medienkonzentrationsrechts andererseits sieht die Bundesregierung derzeit keinen  Anlass, die entsprechenden Regelungen im GWB zu ändern. Die Bundesländer habe jedoch angekündigt, die in ihre Kompetenz fallende Rundfunkordnung unter dem Gesichtspunkt der Konvergenz von Telekommunikation, Rundfunk und Tele-/Mediendienstenzu überprüfen. Die im Wesentlichen in §§ 26 ff. des Rundfunkstaatsvertrages enthaltenen Regelungen zu Aufgreifschwellen, Transparenzpflichten und Garantie der Meinungs- und Medienvielfalt sollen kritisch hinterfragt werden. Dnach soll die Bundesregierung in eine Konsultation enbezogen werden. Ein Zeitplan wird nicht genannt. Für eine europäische Medienkonzentrationskontrolle sieht die Bundesregierung keinen Bedarf.