22.01.2008

EU-Kommission veröffentlicht Beihilfenanzeiger (Herbstausgabe 2007)

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Kommission
Beihilfen
Beihilfenanzeiger






Am 13. 12. 2007 legte die EU-Kommission ihren aktualisierten Anzeiger für staatliche Beihilfen vor, der einen Überblick über das Volumen der in den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergebenen staatlichen Beihilfen gibt. Die vorliegende Ausgabe des Anzeigers ist in drei große Teile gegliedert. Im ersten Teil wird untersucht, inwieweit die Mitgliedstaaten die Lissabon-Strategie befolgen. Er gibt zunächst einen Überblick über das Volumen und die Arten der Beihilfen, die die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2004 bis 2006 gewährt haben, und im Anschluss daran werden die zugrunde liegenden Trends untersucht. Im zweiten und dritten Teil wird ein Überblick über die Maßnahmen zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen und eine Zusammenfassung der laufenden Arbeiten zur Modernisierung der Beihilfenkontrolle durch legislative und politische Maßnahmen gegeben.

Erster Teil: Hervorzuheben ist, dass gegenwärtig ein deutlich rückläufiger Trend beim Gesamtvolumen der staatlichen Beihilfen zu verzeichnen ist, vor allem bei den Beihilfen im Industrie- und Dienstleistungssektor (ohne Beihilfen in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr). Im Zeitraum 2004 bis 2006 (im Vergleich zum Zeitraum 2001 bis 2003) sind die Beihilfen von 53,1 Mrd. EUR im Jahresdurchschnitt auf 47,6 Mrd. EUR zurückgegangen. Als Gründe hierfür werden der Rückgang bei den Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen und der Abwärtstrend von Beihilfen im Kohlesektor und bei den alten Mitgliedstaaten (EU 10) angeführt. Auf der anderen Seite nahmen die staatlichen Umweltschutzbeihilfen in den letzten Jahren deutlich zu.

Deutschland gehört nach wie vor zu den Ländern, in denen die meisten Beihilfen vergeben werden. So liegt der Anteil der Beihilfen am BIP für Deutschland bei 0,69% und damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 0,42% liegt (die Hälfte der deutschen Beihilfen werden für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen sowie für den Kohlesektor gewährt).

Weiterhin ist ein Anstieg der Beihilfen für horizontale Ziele (mehr als 90 % aller Beihilfen) zu verzeichnen, was der Forderung des Europäischen Rates entspricht. Dabei waren die drei wichtigsten horizontalen Ziele Umwelt und Energieeinsparungen, regionale wirtschaftliche Entwicklung und Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen.

Forschung und Entwicklung (FuE): Insgesamt blieben private und öffentliche Investitionen in FuE hinter dem angestrebten Barcelona-Zielwert von 3% zurück und erreichten 2005 lediglich 1,85% der Ausgaben (davon wurde nur 0, 64 % aus staatlichen Mitteln finanziert). Staatliche FuE-Beihilfen haben nur einen relativ geringen Anteil an den staatlichen Ausgaben (2006: nur 0,06% des BIP der EU).

Zweiter Teil: In 15 der 27 Mitgliedstaaten sind keine offenen Rückforderungsfälle (zugrunde liegen Rückforderungsentscheidungen der Kommission, wonach die Rückzahlung rechtswidrig gewährter Beihilfen angeordnet wird) zu verzeichnen. 50 % der offenen Rückforderungsfälle entfallen zusammengenommen auf Deutschland, Italien und Frankreich. Deutschlands Anteil an offenen Fällen ist von 47 % im Jahr 2004 auf 18 % im Juni 2007 zurückgegangen (hauptsächlich, weil eine Vielzahl alter Insolvenzfälle abgeschlossen wurde).

Dritter Teil: Neue Rechtsvorschriften der Kommission (seit Erscheinen des letzten Beihilfeanzeigers im Frühjahr sind Folgende:

Kommissionsverordnung über De-minimis-Beihilfen im Fischereisektor (Juli 2007)
Bekanntmachung über die Umsetzung von Rückforderungsentscheidungen (Oktober 2007)
Mitteilung über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (November 2007)
Verordnung über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Bereich des Landverkehrs

In Vorbereitung sind derzeit folgende Gesetzestexte:

- Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (überarbeiteter Entwurf vom September 2007)
- Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen (Zweiter Entwurf vom September 2007, Anm.: Verabschiedung am 23. Januar 2008)
- Kommissionsverordnung über De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (Entwurf vom Juli 2007)
- Überarbeitete Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Bürgschaften (Entwurf vom Juli 2007)
- Vorschlag für eine Änderung der Durchführungsverordnung (Entwurf vom Juni 2007, Anm.: Im Dezember 2007 angenommen)
- Mitteilung über die neue Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (Anm.: Im Dezember 2007 angenommen) 
- Entwurf einer Verordnung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen tätige Unternehmen (Entwurf vom Oktober 2007)
- Überarbeitung der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Fragebogen vom September 2009).