12.11.2019

Kommission konsultiert zu den Horizontal-Gruppenfreistellungsverordnungen

EU
Europäische Kommission
Kartellrecht
Horizontale Gruppenfreistellungsverordnungen

Informationen zu der Konsultation:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2019-4715393_en

Informationen zu den geltenden Horizontal-Gruppenfreistellungsverordnungen: https://ec.europa.eu/competition/antitrust/legislation/horizontal.html

Die Europäische Kommission hat am 6. November 2019 einen ausführlichen Fragebogen zur Bewertung der beiden Horizontal-Gruppenfreistellungsverordnungen (Forschungs- und Entwicklungsgruppenfreistellungsverordnung und Spezialisierungsgruppenfreistellungsverordnung) und der zugehörigen Leitlinien veröffentlicht. Die aktuell geltenden Verordnungen, die die kartellrechtliche Zulässigkeit der Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern regeln, werden Ende 2022 auslaufen. Rückmeldungen zum Fragebogen der Kommission können bis zum 12. Februar 2020 eingereicht werden. Im Anschluss an die Konsultation plant die Kommission im zweiten Quartal 2020 einen Stakeholder Workshop durchzuführen.

Die Kommission hatte bereits im September 2019 eine erste kürzere Konsultation zur Evaluierung der beiden Horizontal-Gruppenfreistellungsverordnungen durchgeführt (vgl. dazu FIW-Bericht vom 03.09.19). Sämtliche eingegangene Stellungnahmen hat die EU-Kommission veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2019-4715393/feedback_en?p_id=5763121

Fragebogen der Europäischen Kommission zur Bewertung der Horizontal-Gruppenfreistellungsverordnungen und -Leitlinien - relevante Fragen