FIW-Seminar
Thema/Topic
Aktuelle Schwerpunkte des Kartellrechts
Termin/Date
11./12. Juni 2018
Tagungsort/Venue
MARITIM Hotel Bonn, Godesberger Allee, 53175 Bonn
Programm/Programme
Es erwarten Sie folgende Themen: Bundeskartellamt und Verbraucherschutz
Leitlinien des Bundeskartellamtes zur Transaktionsschwelle
Neuere Entwicklungen zum Vollzugsverbot
Plattformverbote in Vertriebsverträgen
Unternehmensgeldbuße: Regress gegen Manager?
Darüber hinaus informiert Sie der Vizepräsident des Bundeskartellamtes, Professor Dr. Konrad Ost, eingehend über die aktuelle Entscheidungspraxis des Amtes.
Das Seminar ist eine Fortbildung im Sinne der FAO.
Informationen zu den Themen und Referenten finden Sie hier.
Teilnahmegebühr/Participation fee
Teilnehmer: 550 € (ohne Abendessen) bzw. 600 € (mit Abendessen)
Zur Einstimmung auf die Veranstaltung und zum Networking mit Gästen und Experten findet am 11. Juni 2018 ein gemeinsames Abendessen (optionale Buchung) statt. Informationen dazu finden Sie hier.
Informationen zur Zimmerreservierung im Tagungshotel finden Sie hier.
Rabattmöglichkeiten
Frühbucherrabatt 50 € bei Anmeldung bis zum 11.05.2018.
Mehrbucherrabatt 50 € ab Anmeldung des zweiten Teilnehmers einer Kanzlei/eines Unternehmens/eines Verbandes (unabhängig vom Frühbucherrabatt). Sofern Sie den Mehrbucherrabatt nutzen möchten, geben Sie bitte in der Anmeldemaske im Feld „Mehrbucherrabatt“ den Namen des 1. angemeldeten Teilnehmers an.
Stornierung
Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung bis zum 30.05.2018 kostenfrei möglich ist. Wir bitten um Verständnis, dass im Falle einer späteren Stornierung bis zum 05.06.2018 eine Gebühr von 275,- € (ohne Abendessen) bzw. 300,- € (mit Abendessen) und danach der gesamte Tagungsbeitrag erhoben wird. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers kostenfrei möglich. Storniert das FIW die Veranstaltung, wird der Tagungsbeitrag erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Verschiedenes
Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des FIW nicht.