16.03.2023

EU-Kommission nimmt überarbeitete Fassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) an

EU
Kommission
Beihilfenrecht
AGVO

 

Text (derzeit nur auf Englisch): GBER_amendment_2023_EC_communication_annex_0.pdf (europa.eu)

Am 9. März 2023 hat die EU-Kommission neben dem neuen TCTF zeitgleich auch eine gezielte Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) angenommen, mit der der ökologische und digitale Wandel der EU erleichtert, vereinfacht und beschleunigt werden soll (vgl. zum TCTF FIW-Artikel vom 16.03.23). Diese wird in wenigen Wochen in Kraft treten. Zuvor hatte sie von Oktober bis Dezember 2021 dazu eine Konsultation durchgeführt. Die Geltungsdauer der im Jahr 2014 verabschiedeten AGVO, die ursprünglich Ende 2023 auslaufen sollte, wurde zwischenzeitlich bis Ende 2026 verlängert. Die überarbeitete Fassung war ursprünglich für das 1. Halbjahr 2022 angekündigt.

Wesen der Freistellung:

Nationale Beihilfemaßnahmen, die unter die AGVO fallen, können durch die Mitgliedstaaten ohne zusätzliche Genehmigung durch die Europäische Kommission gewährt werden, was eine erhebliche Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung darstellt. Die vorgesehenen Freistellungen greifen dabei nur, sofern die Beihilfemaßnahme sämtliche in der AGVO aufgeführten Kriterien, insbesondere die vorgesehenen Schwellenwerte, erfüllt.

Wesentliche Neuerungen: