15.07.2022

EU-Kommission konsultiert erneut die Mitgliedstaaten zur Anpassung des Befristeten EU-Krisenrahmens für Staatliche Beihilfen aufgrund des Ukraine-Kriegs

EU
Kommission
Beihilfenrecht
Befristeter Rahmen
Ukraine

Pressemitteilung: Kommission konsultiert Mitgliedstaaten (europa.eu)

Befristeter Krisenrahmen: Publications Office (europa.eu) 

Am 11. Juli 2022 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten den Entwurf eines Vorschlags zur Anpassung des ursprünglich am 23. März 2022 angenommenen Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der russischen Invasion der Ukraine zur Konsultation übermittelt (vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 28.02.22). 

Der Befristeten Krisenrahmen soll so angepasst werden, dass er die Ziele des REPowerEU-Plans widerspiegelt und unterstützt, d.h. Beschleunigung der Diversifizierung der Energieversorgung, um noch schneller von fossilen Brennstoffen unabhängig werden. Auch soll der zulässige Beihilfehöchstbetrag angehoben werden. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere folgende Punkte: 

Nach den beiden neuen Abschnitten müssten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Projekte innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens durchgeführt werden, damit ein wirksamer Beschleunigungseffekt bei der Verwirklichung der REPowerEU-Ziele gewährleistet ist. 

Anmerkung: Die EU-Kommission hat zudem eine Liste der genehmigten Beihilfen unter dem befristeten Krisenrahmen (Stand: 8. Juli 2022) veröffentlicht: State_aid_TCF_decisions_0.pdf