25.11.2021

DMA: Einigung im federführenden Ausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO)

EU
Europäischer Rat
Plattformökonomie
Digital Markets Act

Pressemitteilung: 20211118IPR17636_en.pdf (europa.eu)

Kompromisstext: pdf (europa.eu)

Der im Europäischen Parlament zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat am 23. November 2021 mit 42 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung seinen Standpunkt zum DMA angenommen.

Wesentliche Änderungen im Vergleich zum Kommissionstext:

  1. Der Kommissionsvorschlag wurde dahingehend geändert, dass die quantitativen Schwellenwerte für ein Unternehmen, das in den Anwendungsbereich des DMA fällt, auf 8 Mrd. Euro Jahresumsatz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und eine Marktkapitalisierung von 80 Mrd. Euro angehoben werden (vgl. zum ursprünglichen Vorschlag des Berichterstatters FIW-Bericht vom 9.06.21). In einem Anhang wurde klargestellt, wie die Indikatoren der monatlichen Endnutzer und geschäftlichen Nutzer gemessen werden sollen. 
  2. Unter "Kernplattformdienste" sollen auch Webbrowser, virtuelle Assistenten und vernetzte TV-Geräte fallen. 
  1. Der IMCO schlägt die Einrichtung einer "hochrangigen europäischen Gruppe digitaler Regulierungsbehörden" vor, um die Zusammenarbeit und Koordination zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei ihren Durchsetzungsentscheidungen zu erleichtern. Geklärt werden soll weiter die Rolle der nationalen Wettbewerbsbehörden. Für den DMA insgesamt soll die Kommission zuständig bleiben. 
  2. Der DMA soll angemessene Vorkehrungen treffen, um es Hinweisgebern zu ermöglichen, die zuständigen Behörden auf tatsächliche oder potenzielle Verstöße gegen diese Verordnung aufmerksam zu machen und sie vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. 
  3. Verdopplung der Geldbußen: Geldbußen sollen bis zu einer Höhe von 20 Prozent des gesamten weltweiten Umsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr verhängt werden können, nicht aber weniger als 4 Prozent betragen. 

Nächste Schritte: 

Über den DMA soll im Dezember 2021 im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt werden. Die vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommenen Texte werden das Mandat für die anstehenden Trilog-Verhandlungen sein, welche dann unter französischer Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 beginnen werden (vgl. zum Kompromisstext der slowenischen Präsidentschaft auch FIW-Bericht vom 17.11.21).