31.01.2014

Rechtsausschuss und Wirtschaftsausschuss des EP verabschieden Stellungnahmen zum Dossier „Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen Wettbewerbsrecht“ (Kommissionsvorschlag)

EU
Europäisches Parlament
Rechtsausschuss (JURI)
Wirtschaftsausschuss (ECON)
Private Rechtsverfolgung

Quellen:

 

1)      Stellungnahme (JURI) vom 21.Januar 2014 (bislang nicht auf Deutsch):

 

https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=COMPARL&reference=PE-524.711&format=PDF&language=EN&secondRef=03

 

2)      Voting  list:

 

https://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201401/20140123ATT78088/20140123ATT78088EN.pdf

 

3)      Entwurf der Stellungnahme (JURI) vom 5. Dezember 2013:

 

https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/juri/pa/1011/1011852/1011852de.pdf

 

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat am 21. Januar 2013 seine Stellungnahme zu dem Kommissionsvorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach einzelstaatlichem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union vom 11.6.13 für den Wirtschaftsausschuss (ECON) abgegeben. Berichterstatter der Stellungnahme ist Bernhard Rapkay.

 

In der Abstimmung wurden sämtliche zuvor eingegangenen Änderungsanträge zum kollektiven Rechtschutz negativ beschieden. Darüber hinaus gab es drei angenommene Kompromissänderungsanträge. Die Stellungnahme wurde mit 22 Stimmen angenommen.

 

Anders als der Berichtsentwurf vom Dezember 2013 fokussierte sich die angenommene Stellungnahmen nur auf die Artikel, in denen der JURI Exklusivkompetenzen bekommen hatte (Art 5, 10, 17, 18). Zur Verjährung (Art. 10) legt die Stellungnahme den Beginn der Verjährung abweichend von dem Kommissionsvorschlag fest. Die Mitgliedstaaten sollen gewährleisten, dass die Verjährungsfrist nicht vor dem Tag beginnt, an dem die Zuwiderhandlung beendet ist. Auch die Verjährungshemmung soll frühestens zwei Jahre, nachdem die Entscheidung, durch die das Verfahren zur Zuwiderhandlung oder mutmaßlichen Zuwiderhandlung abgeschlossen wurde, bestandskräftig geworden ist, enden.

 

Der Wirtschaftsausschuss (Berichterstatter. Dr. Andreas Schwab) hat am 27. Januar 2013 über den Berichtsentwurf des ECON abgestimmt. Der angenommene Bericht wird in Kürze auf der Seite des Europäischen Parlaments veröffentlicht werden. Über die Artikel, in denen der JURI Exklusivkompetenzen hat (Art 5, 10, 17, 18) ist im ECON nicht noch einmal abgestimmt worden, sondern sie sind vom JURI übernommen worden. Bei der Abstimmung im ECON sind ebenfalls Änderungsanträge und Kompromisse zu Sammelklagen nicht berücksichtigt worden. Die meisten Kompromissvorschläge des Berichterstatters fanden bis einem Vorschlag zu Artikel 13  (Passing-on-Defence) eine Mehrheit. Der Bericht wurde mit 40 Stimmen gegen drei Gegenstimmen bei vier Enthaltungen angenommen.