09.09.2014

Monopolkommission wird 40 Jahre alt (1974-2014)

D
Monopolkommission
40 Jahre

https://www.monopolkommission.de/index.php/de/

Am 10. September 2014 begeht die Monopolkommission  ihr 40-jähriges Dienstjubiläum.

Zu diesem Anlass werden Dr. Rainer Sontowski, Beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, und der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Daniel Zimmer ein gemeinsames Pressegespräch in Berlin im Haus der Bundespressekonferenz abhalten. Inhalt des Pressegesprächs ist es, die Arbeit der Monopolkommission zu würdigen und einen Ausblick auf aktuelle Entwicklungen in diesen Bereichen zu geben.

Hintergrund:

Die Monopolkommission wurde 1974 als unabhängiges Sachverständigengremium des Bundes eingerichtet. Sie ist ein ständiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschäften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgäben zählt unter anderem die Erstellung eines Hauptgutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung im Zweijahresrhythmus würdigt. Daneben erstellt sie verschiedenen Sondergutachten. Über das letzte XX. Hauptgutachten hatte das FIW ebenfalls berichtet (vgl. FIW-Bericht vom 17.07.2014)

Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden. Vorsitzender der Monopolkommission ist derzeit Prof. Dr. Daniel Zimmer von der Universität Bonn (Geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität). Zuvor war es Prof. Dr. Justus Haucap (Direktor des Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE). Weitere aktuelle Mitglieder sind Prof. Achim Wambach (designiert), Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln, Dagmar Kollmann (Unternehmerin), Dr. Thomas Nöcker (Mitglied des Vorstands der K+S Aktiengesellschaft) und Dr. Angelika Westerwelle (Unternehmerin).

Aufgaben:

https://www.monopolkommission.de/index.php/de/monopolkommission

Die Aufgaben der Monopolkommission sind gesetzlich in den §§ 44-47 GWB festgelegt. Weitere Gesetzesgrundlagen zu ihrer Stellung und ihren Aufgaben finden sich im Allgemeinen Eisenbahngesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Telekommunikationsgesetz und Postgesetz. Nach § 44 Abs. 1 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Darüber hinaus erstellt sie Sondergutachten nach dem GWB oder auf der Grundlage sektorspezifischer Regulierungsvorgaben.