17.07.2014

Monopolkommission veröffentlicht XX. Hauptgutachten/Neues Mitglied der Monopolkommission vom Kabinett vorgeschlagen

Die Monopolkommission hat am 9. Juli 2014 dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie ihr Zwanzigstes Hauptgutachten mit dem Titel „Eine Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte" überreicht. Die Hauptgutachten erscheinen aufgrund gesetzlichen Auftrags alle zwei Jahre, geben den Stand und die Entwicklung der Unternehmenskonzentration wieder und gehen auf die kartellrechtliche Entscheidungspraxis sowie aktuelle wettbewerbspolitische Entwicklungen ein. Das aktuelle Hauptgutachten umfasst den Zeitraum 2012/2013. Erstmals hat die Monopolkommission mehrere Pressemitteilungen zu den einzelnen Bereichen veröffentlicht. Die Bundesregierung wird nach Anhörung der Wirtschaft eine Stellungnahme zum Hauptgutachten beschließen und diese voraussichtlich zum Ende des Jahres Bundestag und Bundesrat vorlegen.

Vorschlag für neues Mitglied der Kommission

Dem am 30. Juni 2014 aus der Monopolkommission ausgeschiedenen Prof. Dr. Justus Haucap wird Prof. Achim Wambach nachfolgen. Dies hat das Kabinett ebenfalls am 9. Juli 2014 beschlossen. Für Herrn Dr. Thomas Nöcker, dessen erste Amtszeit zum 30. Juni abgelaufen ist, schlägt die Bundesregierung eine Verlängerung um weitere vier Jahre vor.

Einige wesentliche Schwerpunkte des Hauptgutachtens

Die Monopolkommission hat sich in ihrem Hauptgutachten neben dem Wettbewerb auf Taximärkten und in der deutschen Kinder- und Jugendhilfe sowie der Konzentrations- und Verflechtungsberichterstattung der Untersuchung von insbesondere mit folgenden Bereichen befasst:

Teil des Gutachtens ist eine erste Untersuchung von datenbezogenen Fragen der Internetökonomie unter wettbewerblichen Aspekten. Anknüpfungspunkt ist die öffentliche Diskussion um die vermeintliche Macht von Internetdiensten wie der Betreiber von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten (z. B. Google und Facebook). Die Monopolkommission mahnt vorläufig zu Besonnenheit im Umgang mit Internetdiensten an. Eine vertiefte Analyse möglicher Probleme in den Bereichen Daten-, Verbraucher- und Wettbewerbsschutz stehe noch aus, weshalb eine Erweiterung des wettbewerbsrechtlichen Instrumentariums auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisbasis (noch) nicht angezeigt erscheine. Internetnutzer sollten in eine bessere Position versetzt werden, um auf eine missbräuchliche Verwendung ihrer Daten reagieren zu können. Die Monopolkommission befürwortet deshalb auch eine baldige Verabschiedung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung.

Die Monopolkommission würdigt die EEG-Reform als einen Schritt in die richtige Richtung und befürwortet eine zügige Umstellung auf das Ausschreibungsmodell, welches gegenüber dem derzeit geltenden Fördersystem fixer Einspeisetarife eine deutliche Verbesserung darstelle. Darüber hinaus plädiert sie für die Weiterentwicklung des EEG im Sinne des von ihr vorgeschlagenen Quotenmodells. Daneben ist die Monopolkommission der Ansicht, dass die EEG-Umlage und Besondere Ausgleichsregelung nicht ohne weiteres mit den Beihilferegeln vereinbar sei.

Die Monopolkommission bezweifelt die ausreichende Abschreckungswirkung des derzeitigen Sanktionensystems im Kartellrecht, da immer wieder neue, groß angelegte Kartelle bekannt würden. Es sei auch nicht auszuschließen, dass Unternehmensmitarbeiter, die mit einer Geldbuße belegt werden, von ihrem Arbeitgeber finanziell kompensiert würden. Als erfolgversprechend sieht die Monopolkommission daher vor allem die strafrechtliche Verfolgung (Kriminalisierung) der für die Bildung und Fortführung von Kartellen verantwortlichen natürlichen Personen an.

Die Monopolkommission moniert, dass sich das Bundeskartellamt „weigere", ihr im Rahmen ihres Akteneinsichtsrechts gemäß § 46 Abs. 2a GWB umfassenden Zugang zu den beim Amt vorliegenden Daten, z. B. zu Kosten, Preisen und Absatzmengen, zu gewähren. Die Monopolkommission ist der Ansicht, dass sie nur imstande sei, ihre gesetzlichen Aufgaben - etwa die fundierte Würdigung der Kartellamtspraxis - auch künftig wahrzunehmen, wenn sie Zugang zu Einzeldaten aus kartellrechtlichen Fällen und Sektoruntersuchungen erhielte.

Die Monopolkommission würdigt die Entscheidungspraxis von EU-Kommission und Bundeskartellamt im Berichtszeitraum.

Generell kritisiert die Monopolkommission die Überdehnung der kommunalen Wirtschaftsaktivitäten und erkennt keine Gründe für die generelle Erforderlichkeit einer zunehmenden Rekommunalisierung. Des Weiteren fordert sie Transparenzregeln für kommunale Unternehmen. Besonders geboten sei eine regelmäßige Veröffentlichung wichtiger Merkmale der Tätigkeit von kommunalen Unternehmen (z. B. Profitabilitätskennziffern und den öffentlichen Zweck sowie die öffentliche Wertschöpfung) im Internet und eine Ausweisung der standardisierten Erlöse, um die Vergleichbarkeit der Gebührenhöhe zwischen den Kommunen herzustellen. Die Monopolkommission untersucht verschiedene Bereiche des kommunalen Wirtschaftens.

Im Mittelpunkt der Analyse der Wettbewerbsverhältnisse auf den Finanzmärkten stehen die Bankenmärkte. Untersucht werden systemische Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Banken und Schattenbanken, die durch implizite Staatsgarantien verursacht werden, strukturelle Wettbewerbsverzerrungen zugunsten einzelner Bankengruppen im deutschen Drei-Säulen-Modell sowie aktuelle Wettbewerbsprobleme auf der Ebene von Finanzprodukten und -transaktionen. Die Monopolkommission hegt Zweifel, ob das an und für sich „stimmige" Konzept zur Bankenunion die Steuerzahler wie geplant von den Kosten möglicher Bankenpleiten verschont. Sie beurteilt die bisherige Banken- und Finanzmarktregulierung alles in allem positiv und fordert, bestehende Regulierungslücken zu schließen. Darüber hinaus plädiert sie für eine deutlich höhere Eigenkapitalunterlegung der Banken, insbesondere auch eine höhere Höchstverschuldungsquote. Die Einführung einer Mindestliquiditätsquote für Banken befürwortet die Monopolkommission, hält aber ihre Ausgestaltung wettbewerbspolitisch für problematisch. Sie fordert ebenfalls wirksame Vorkehrungen, die ein „ too-big-to-fail" von Kreditinstituten verhindern. Während sie die bisherigen Ansätze zur Regulierung sog. Schattenbanken positiv beurteilt, sieht sie geplante Finanztransaktionssteuer kritisch, insbesondere wenn die Steuer nicht antizyklisch ausgestaltet werden sollte. Die Monopolkommission befasst sich in ihrem Gutachten ebenfalls mit Schwachpunkten des „Drei-Säulen-Bankensystems".