13.11.2014

EU-Ministerrat nimmt Richtlinie über Schadensersatzklagen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht an

Der EU-Ministerrat hat am 10. November 2014 die Richtlinie über Schadensersatzklagen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht angenommen.

Anm.: Polen, Slowenien und Deutschland haben nicht für die Richtlinie gestimmt und eine Stellungnahme veröffentlicht.

Die Richtlinie beruhte auf dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach einzelstaatlichem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union vom Juni 2013. Im Trilog hatten zuvor Rat, Europäisches Parlament und Kommission am 18. März 2014 einen Kompromiss angenommen (vgl. FIW-Bericht vom 20.03.2014). Das Europäische Parlament hatte im April dieser Kompromissfassung zugestimmt. Die Richtlinie wird voraussichtlich auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments Ende November verabschiedet werden. Anschließend wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Sechs Jahre nach Inkrafttreten wird die Kommission die Richtlinie überprüfen und einen entsprechenden Bericht vorlegen.

Hintergrund:

Die EU- Kommission hatte am 11. Juni 2013 ein Maßnahmenpaket zum kollektiven Rechtsschutz sowie zu Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht veröffentlicht (vgl. FIW-Bericht vom 13.06.13). In dem dazu gehörenden Richtlinienvorschlag (des Rates und des Europäischen Parlaments) über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach einzelstaatlichem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union hatte die EU-Kommission auf eine verbindliche Einführung von EU-Sammelklagen verzichtet. Sie beschränkte sich stattdessen auf eine unverbindliche Empfehlung an die Mitgliedstaaten, kollektive Rechtsschutzelemente in verschiedenen Rechtsgebieten einzuführen.

Neben dem Ziel, eine vollständige Kompensation für den aufgrund eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erlittenen Schaden zu gewährleisten, wollte die Kommission durch den Richtlinienvorschlag auch das Zusammenspiel zwischen öffentlicher und privater Rechtsdurchsetzung verbessern, indem insbesondere ein verstärkter Schutz von Kronzeugen in späteren Schadensersatzprozessen vorgesehen wird. Die EU-Kommission hat nun die endgültige Annahme durch den EU-Ministerrat begrüßt (vgl. Presseerklärung der EU-Kommission vom 10.11.14).

Wesentlicher Inhalt der Richtlinie: