28.01.2014

EU-Kommission verabschiedet neue Beihilfeleitlinien zur Förderung von Risikofinanzierungen

Die Europäische Kommission hat am 15. Januar 2014 neue Risikofinanzierungsleitlinien verabschiedet, mit denen die Mitgliedstaaten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Firmen mittlerer Kapitalisierung den Zugang zu Finanzierungen erleichtern können.

Die Risikofinanzierungsleitlinien sind Teil der Strategie der Kommission zur Modernisierung des EU-Beihilferechts, die auf die Förderung des Wachstums im Binnenmarkt abzielt.

Die neuen Leitlinien, die am 1.Juli 2014 in Kraft treten werden, lösen die 2006 erlassenen und im Dezember 2010 geänderten Risikokapitalleitlinien ab. Sie schreiben die Voraussetzungen vor, nach denen die Mitgliedstaaten KMU, kleinen Unternehmen mittlerer Kapitalisierung und innovativen Unternehmen mittlerer Kapitalisierung den Zugang zu Finanzierungen erleichtern können. Die neuen Leitlinien ergänzen die Bestimmungen zur Risikofinanzierung in der überarbeiteten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die an die Stelle der im Juni 2014 außer Kraft tretenden AGVO treten wird.

Hintergrund:

Bestimmte KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung, insbesondere innovative und wachstumsorientierte KMU haben vor allem in ihren frühen Entwicklungsphasen oft Schwierigkeiten, sich Finanzmittel zu beschaffen. In diesen Fällen können staatliche Beihilfen dabei helfen, diese Finanzierungslücke zu schließen, indem sie zusätzliche Mittel für neue Vorhaben generieren. Die Finanzkrise hat das Finanzierungsproblem in den letzten Wochen noch verstärkt. Die Kommission gibt an, dass es etwa einem Drittel der KMU in den letzten Jahren nicht gelungen sei, sich die benötigten Mittel zu beschaffen.

Neue Leitlinien - Die neuen Risikofinanzierungsleitlinien enthalten folgende Kernpunkte:

Die neuen Leitlinien gelten für Beträge über 15 Mio. EUR pro Unternehmen, da Beihilfen unterhalb dieses Schwellenwerts (der bisher bei 1,5 Mio. EUR pro Jahr und pro Unternehmen lag) in der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung geregelt werden sollen.

Im Vergleich zur vorigen Version wird ein breiteres Spektrum zulässiger Finanzinstrumente erfasst, darunter Beteiligungen, beteiligungsähnliche Investitionen, Darlehen und Garantien, damit das Marktgeschehen besser abgebildet werden kann. Vorgeschrieben ist eine obligatorische Beteiligung privater Investoren - je nach Risiko und Entwicklungsphase kann diese jedoch unterschiedlich hoch ausfallen. Damit soll sichergestellt werden, dass Beihilfemaßnahmen dazu dienen, private Mittel zu mobilisieren und nicht zu ersetzen. Die Mindestbeteiligung privater Investoren soll zwischen 10 % und 60 % betragen, je nach Alter und Risiken des Unternehmens.

Die Leitlinien sehen auch neue, flexiblere Formen der Förderung alternativer Handelsplattformen vor. So erlauben sie Zuschüsse für die Einrichtung derartiger Plattformen sowie Steueranreize für Investoren, die Aktien von auf solchen Plattformen notierten KMU erwerben. Steueranreize für natürliche Personen werden von der Anmeldepflicht befreit. Ergänzend dazu sind in den Leitlinien die Voraussetzungen für Steueranreize für Unternehmensinvestoren festgelegt.