08.01.2014

EU-Kommission konsultiert zum Entwurf eines Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

EU
Kommission
Beihilfenpolitik
Forschung und Entwicklung und Innovation

https://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_state_aid_rdi/rdi_draft_framework_de.pdf

Die EU-Kommission hat am 20. Dezember 2013 den lange erwarteten Entwurf eines Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (im Folgenden: FuEuI- Unionsrahmen, Unionsrahmen) vorgelegt. Es handelt sich "nur" um ein Arbeitspapier der Dienststelle der Generaldirektion Wettbewerb, das mit dem Vorbehalt versehen ist, noch weiter geprüft und abgeändert werden zu können. Dies könnte insbesondere analoge Vorschriften im Entwurf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vom Dezember 2012 betreffen und solche, die sich auf wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse beziehen.

Nach einer zwischenzeitlich vorgenommenen Verlängerung des aktuellen Gemeinschaftsrahmens für Forschung, Entwicklung und Innovation soll der Unionsrahmen im Frühjahr angenommen werden und dann am 1. Juli 2014 in Kraft treten.

Hintergrund:

Der Unionsrahmen bildet wie der bisher geltende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation eine Ergänzung zur (AGVO), in der die Voraussetzungen dargelegt sind, unter denen bestimmte Beihilfemaßnahmen - u. a. auch FuEuI-Beihilfen - von der Notifzierungspflicht freigestellt sind. Der Unionsrahmen enthält dagegen die Grundlagen für die Prüfung umfangreicher FuEuI-Beihilfen, die über die in der AGVO festgesetzten Schwellenwerte hinausgehen und vor ihrer Gewährung einer Einzelprüfung durch die Europäische Kommission bedürfen.

Der aktuell verlängerte Gemeinschaftsrahmen war am 1. Januar 2007 in Kraft getreten und enthält Kriterien für die Prüfung der Vereinbarkeit staatlicher FuEuI-Beihilfen mit dem Binnenmarkt nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstaben b und c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Überarbeitung des Gemeinschaftsrahmens ist ebenfalls Teil der Beihilfereform der EU-Kommission und verfolgt die Ziele, nachhaltiges Wachstum zu fördern, die Qualität der öffentlichen Ausgaben zu verbessern und darauf hinzuwirken, dass „bessere" Beihilfen gewährt werden, die den Wettbewerb nicht verzerren. Nach einer ersten Halbzeitbewertung und Konsultation hatte die EU-Kommission im Dezember 2012 ein „Issue Paper" veröffentlicht.

Wesentliche vorgeschlagene Neuerungen: