19.12.2014

EU: Kommission konsultiert zu Änderungen in der Durchführungsverordnung und Mitteilungen über Akteneinsicht, Kronzeugenregelung, Vergleichsverfahren und die Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten

EU
Kartellrechtliche Durchführungsverordnung
Mitteilungen
Schadensersatzklagen

Konsultationstexte (deutsch):

Am 17. Dezember 2014 hat die EU-Kommission Änderungen der Verordnung Nr. 773/2004 (Durchführungsverordnung) vorgeschlagen sowie Mitteilungen über Akteneinsicht, Kronzeugenregelung, Vergleichsverfahren und die Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten veröffentlicht. Die Konsultation endet am 25. März 2015. Die neuen Regelungen sollen noch im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Konsultationsdokumente:

  1. Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag durch die Kommission
  2. Mitteilungsentwurf zur Änderung der Mitteilung der Kommission über die Regeln für die Einsicht in Kommissionsakten in Fällen einer Anwendung der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag, Artikel 53, 54 und 57 des EWR-Abkommens und der Verordnung (EG) Nr. 139/2004
  3. Mitteilungsentwurf zur Änderung der Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen
  4. Mitteilungsentwurf zur Änderung der Mitteilung der Kommission über die Durchführung von Vergleichsverfahren bei dem Erlass von Entscheidungen nach Artikel 7 und Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates in Kartellfällen
  5. Mitteilungsentwurf zur Änderung der Bekanntmachung der Kommission über die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Artikel 81 und 82 des Vertrags

Hintergrund der Änderungen ist, dass die EU-Kommission ihre Kartellverfahren mit der am 5. Dezember 2014 veröffentlichten Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Union (ABlEU 2014 L 349, 1 ff) in Übereinstimmung bringen will.

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

In der Hauptsache sollen die Akteneinsichtsrechte mit den neuen Bestimmungen in der Schadensersatzrichtlinie zur Offenlegung von Beweismitteln in Einklang gebracht werden. Darin werden Regelungen im Hinblick auf den Schutz von Dokumenten, die sich in den Akten einer Wettbewerbsbehörde befinden, insbesondere bei Kronzeugenregelungen, getroffen. Zu diesem Zweck werden Änderungen in sämtlichen zur Konsultation vorgelegten Dokumenten vorgesehen.

Darüber hinaus werden einige Elemente des Europäischen Kronzeugenprogramms und der Durchführung von Vergleichsverfahren in Verordnungsform in der Durchführungsverordnung N. 773/2004 abgebildet, um sie in „hard law" zu überführen.

Schließlich sollen die Akteneinsichtsrechte in der Mitteilung über die Regeln für die Einsicht in Kommissionsakten bezüglich der Rückgabe von Dokumenten, die in keinem Zusammenhang mit der Untersuchung der Kommission stehen, ausgeweitet werden.