09.09.2014

Compliance: Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen

D
Bundestag
Kleine Anfrage
Rechtsverstöße von Unternehmen
Compliance-Systeme

https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/021/1802187.pdf
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/020/1802056.pdf

Am 11. August 2014 war per Pressemeldung des Bundestags eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 18/2056) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sanktionierung von Rechtsverstößen in Unternehmen und Wirksamkeit von Compliance-Regeln bekannt geworden.

Kleine Anfrage (BT-Drucksache 18/2056) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Abgeordneten fragten die Bundesregierung unter anderem, ob sich die Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bewährt hätten und ob Compliance-Systeme nach Ansicht der Bundesregierung dazu geeignet seien, in Unternehmen klare Verantwortungsstrukturen zu schaffen.

Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 18/2187)

In der Antwort der Bundesregierung wird deutlich, dass die Bundesregierung das große Interesse der Wirtschaft an wirkungsvollen Compliance-Programmen anerkennt. (Anm: Bereits seit mehreren Jahren wird diskutiert, ob und wenn ja, wie Compliance-Maßnahmen bei kartellrechtlichen Entscheidungen, z. B. bußgeldmindernd, berücksichtigt werden sollten.

Die Bundesregierung sagt nun explizit, dass Compliance-Systeme ein wichtiges und wirksames Mittel der eigenverantwortlichen Prävention und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität seien. Sie seien außerdem dafür geeignet, klare Verantwortungsregeln für Führungspersonen innerhalb der Firmen zu schaffen und Verantwortlichkeit bei Rechtsverstößen effektiv wahrzunehmen sowie für Unternehmen jeglicher Größenordnung tauglich. Die Größe, Struktur und sonstige Besonderheiten des Unternehmens könnten bei Konzeption und Einrichtung des Compliance-Systems Berücksichtigung finden.

Die Bundesregierung führt weiter aus, dass wirksame Compliance-Systeme dazu beitragen müssen, dass die Leitungspersonen von Unternehmen ihre Verantwortlichkeit für die Vermeidung von Rechtsverstößen kennen und effektiv wahrnehmen.

Die Bundesregierung prüft zudem zurzeit, ob sich das gesetzliche Instrumentarium zur Ahndung von Unternehmensverstößen weiter verbessern lasse, unter anderem durch die Einführung eines Unternehmensstrafrechts; dazu liege ein Vorschlag des nordrheinwestfälischen Innenministeriums vor. Im Prinzip hätten sich beide möglichen Ahndungswege für Unternehmensverstöße, d. h. über das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Strafrecht, jedoch bewährt. Da die Zuständigkeit für die Verfolgung von unternehmensbezogenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten jedoch überwiegend bei den Ländern liege, beabsichtigt die Bundesregierung zunächst die Länder insbesondere zu der Frage anzuhören, welche Defizite in der Verfolgungspraxis zutage träten.