14.05.2014

Bundesrechnungshof erinnert Bundesregierung an ihre Privatisierungspläne

Der Vizepräsident des Bundesrechnungshofs, Christian Ahrendt, hat die Politik der Bundesregierung in die WELT (Online-Bericht vom 12.05.2014, Printausgabe vom 11.05.2014) gerügt, nicht ihre Beteiligungen an Unternehmen, wie die Deutsche Telekom, zu verkaufen. Auf den Telekommunikationsmärkten gebe es ausreichenden Wettbewerb, so dass jene nicht mehr der klassischen staatlichen Daseinsvorsorge hinzugezählt werden könnten, die der Staat selbst vorhalten müsse. Dies gelte jedoch nicht für sämtliche Beteiligungen. Die Bahnnetze sollten beispielsweise nicht privatisiert werden, da der Staat bei der Infrastruktur des Landes als Bestandteil der Daseinsvorsorge eine besondere Verantwortung innehabe.

Beteiligungen des Bundes

Der Beteiligungsbericht des Bundes 2013 (Stichtag: 31. Dezember 2012) zeigt, dass der Bund und seine Sondervermögen im Geschäftsjahr 2012 unmittelbar an 111 Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts beteiligt waren, sowie mittelbar an 591 Unternehmen (ab 50.000 € Nennkapital und mindestens 25 % der Anteile). Damit ergibt sich eine Gesamtbeteiligung des Bundes im Geschäftsjahr 2012 an 702 Unternehmen.

Der Bund ist zudem zu einer Überprüfung des staatlichen Beteiligungsbesitzes verpflichtet. Dem dient der Bericht zur "Verringerung von Beteiligungen des Bundes" (im Dezember 2012 veröffentlicht), der alle zwei Jahre aktualisiert wird. Dort heißt es: „Privatisierung schafft Freiräume für private Investitionen und stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland."

Laut diesem Bericht beabsichtige oder prüfe die Bundesregierung eine Verringerung oder vollständige Veräußerung der Beteiligung des Bundes bei mehreren Unternehmen. So etwa bei die Deutsche Telekom, die Deutsche Bahn, den Flughäfen Berlin Brandenburg, Köln/Bonn und München sowie bei der Deutsche Flugsicherung.  steht auf der Verkaufsliste.

Der Bericht schreibt fest, dass der Bund nur bei einem wichtigen Bundesinteresse Beteiligungen erwerben und halten dürfe. Die Kriterien dafür ergäben sich aus dem Haushaltsrecht des Bundes. Außerdem orientiere sich die Beteiligungspolitik des Bundes „an Werterhalt und Wettbewerbsneutralität"  und folge dabei der ökonomischen und politischen Grundüberzeugung, „dass private Initiative und Eigentümerschaft grundsätzlich Vorrang gegenüber einer staatlichen Beteiligung haben". Diesen Weg werde die Bundesregierung konsequent fortsetzen. Allerdings stammt der Bericht aus der Zeit der 17. Legislaturperiode und einer Koalitionsregierung aus CDU/CSU und FDP.

Wettbewerb und Daseinsvorsorge - Gegensätze?

Anders als Ahrendt sieht die deutsche Industrie im Wettbewerbsprinzip und der staatlichen Daseinsvorsorge nicht notwendigerweise Gegensätze. Aus Sicht der deutschen Industrie gilt es vor allem, Missverständnisse im Verhältnis von Staat und Privatwirtschaft auszuräumen. In einer Broschüre des BDI heißt es dazu:

Wettbewerb und Daseinsvorsorge sind keine Gegensätze. Der Bürger wünscht sich eine qualitativ hohe, flächendeckende und erschwingliche Versorgung mit notwendigen und wichtigen Dienstleistungen. Hierfür ist Wettbewerb nverzichtbar. Der Staat soll sein Handeln auf Kernbereiche der Daseinsvorsorge zurückführen und sich auf die Überwachung der Durchführung dieser Leistungen beschränken. Die Privatwirtschaft möchte sich an einem fairen Wettbewerb um das beste Angebot in sämtlichen Wirtschaftsbereichen beteiligen. In vielen Bereichen scheut der Staat jedoch diesen Wettbewerb - der Leidtragende ist der Bürger. 

 (Auszug aus dem Vorwort der Broschüre: „Daseinsvorsorge: Nutznießer Staat?")

 https://www.bdi.eu/download_content/KonjunkturStandortUndWettbewerb/02_Broschuere_Daseinsvorsorge_-_Nutzniesser_Staat.pdf