25.09.2014

BKartA veröffentlicht Bericht zur Sektoruntersuchung „Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel“

Am 24. September 2014 hat das Bundeskartellamt (BKartA) seinen Bericht zur Sektoruntersuchung der Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel gemäß § 32 e GWB veröffentlicht. Nachdem das BKartA zahlreiche Beschwerden zur Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels erhalten hatte, sollte die Sektoruntersuchung Aufschluss über

die tatsächlichen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Lebensmitteleinzelhandelskonzernen auf der einen und ihren Lieferanten auf der anderen Seite geben, um auf dieser Grundlage die bisherige Fallpraxis des Amtes zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Gang der Untersuchung:

Das BKartA hat über drei Jahre die Marktstrukturen im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland untersucht und sich insbesondere mit den Verhandlungssituationen zwischen Lebensmitteleinzelhändlern und Markenherstellern befasst. Dabei wurden über 200 Hersteller und 21 Handelsunternehmen befragt. Daran schloss sich eine ökonometrische Analyse von ca. 3.000 konkreten Verhandlungen anhand einer repräsentativen Stichprobe von 250 Markenartikeln aus verschiedenen Warengruppen an.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Sektoruntersuchung:

1.      Es wurde festgestellt, dass der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland ein stark konzentrierter Markt sei (allein Edeka, Rewe, Aldi, die Schwarz Gruppe und Kaufland stünden für rund 85% des Marktes; Metro zählt nicht zur Spitzengruppe) - es bestünde Gefahr, dass sich die hoch konzentrierte Marktstruktur auf den Lebensmitteleinzelhandelsmärkten weiter verschlechtern würde. Die Beschaffungsmärkte lägen indes überwiegend im Inland.

 2.     Strukturvorteile der großen Händler in den Verhandlungen mit Markenherstellern könnten zum Nachteil kleinerer Wettbewerber des Lebensmitteleinzelhandels genutzt werden. Hohe Abnahmemengen wirkten sich vorteilhaft für die Handelsseite aus; Belege für bessere Konditionen kleinerer Nachfrager hätte man nicht gefunden. Auch Eigenmarken des Handels würden die Verhandlungsposition gegenüber den Herstellern tendenziell weiter stärken und strukturelle Vorteile gegenüber den Wettbewerbern herstellen. Allerdings gäbe es auch auf Herstellerseite – als Konsequenz der hohen Konzentration der Nachfrageseite – eine „heterogene Spitzengruppe von jeweils höchstens vier Unternehmen unterschiedlicher Größe in allen untersuchten Beschaffungsmärkten“, die einen wesentlichen Teil des Angebotes auf sich vereinte.

 3.      Die strenge Linie des Bundeskartellamtes müsse in der Fallpraxis konsequent fortgesetzt werden. Dies betrifft zum einen den Bereich der Fusionskontrolle, bei dem der SIEC-Test von großem Nutzen sein könne, um eine vollständige und ökonomisch sachgerechte Analyse der Beschaffungsmärkte durchzuführen. Im Bereich der Missbrauchskontrolle konnten – so der Bericht – bereits Erkenntnisse der Sektoruntersuchung (Verfahren gegen Edeka wegen Verstoßes genutzt werden. Die Bildung oder Erweiterung neuer Einkaufskooperationen werden künftig weiter intensiv geprüft werden.

Europäische Ebene:

Das BKartA hat gleichzeitig mitgeteilt, dass auf europäischer Ebene die politische Diskussion bereits zu konkreteren Forderungen nach einer Regulierung oder Selbstverpflichtung der Branche zu „fair practices“ bei den Verhandlungen gelangt sei.

In dem Zusammenhang hat die EU-Kommission am 15. Juli 2014 eine an den Rat, das Europäischen Parlament und den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen gerichtete Mitteilung (COM(2014) 472 final) mit dem Titel: „Gegen unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette“ verfasst.“

Hier abzurufen: https://ec.europa.eu/internal_market/retail/docs/140715-communication_de.pdf

Konsultation: Zu dem Bericht nimmt das BKartA Stellungnahmen der interessierten Kreise bis zum 31. Dezember 2014 entgegen.