26.11.2014

Baden-Württemberg will Subsidiaritätsklausel im Gemeindewirtschaftsrecht zu Lasten der Privatwirtschaft doch nicht aufweichen

D
Baden-Württemberg
Gemeindewirtschaftsrecht
Daseinsvorsorge
Subsidiaritätsklausel

https://www.handwerk-bw.de/nc/news/rueckkehr-zur-einfachen-subsidiaritaetsklausel-ist-vom-tisch/

Laut Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Handwerkstags e.V. vom 12. November 2014 will die Baden-Württembergische Landesregierung die im Gemeindewirtschaftsrecht verankerte Subsidiaritätsklausel nun anscheinend doch nicht zu Lasten der Privatwirtschaft aufweichen. Dies habe Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf der Präsidentenkonferenz des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT) bestätigt.

Hintergrund:

Das FIW hatte am 23. Oktober 2014 über einen Gesetzesentwurf des Innenministeriums von Baden-Württemberg zur Änderung der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 23. Oktober 2013 berichtet (vgl. Aktuelles). Danach sollte die bisher in § 102 GemO verankerte „verschärfte Subsidiaritätsklausel" durch eine „einfache Subsidiaritätsklausel" ersetzt werden, was den Kommunen ein deutlich erweitertes Bestätigungsfeld verschaffen würde. Aktuell darf eine Kommune außerhalb der so genannten Daseinsvorsorge, die sich auf Bereiche wie die Müllabfuhr, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung bezieht, nur dann tätig werden, wenn es keinen privaten Anbieter gibt, der die Leistung ebenso gut erbringen kann. Nach dem Gesetzentwurf hätte zukünftig ein privater Anbieter beweisen müssen, dass er die Leistung besser und wirtschaftlicher erbringen könne als die staatliche Konkurrenz. Nur dann dürfe die Gemeinde nicht tätig werden. Da dieser Beweis faktisch nicht zu führen wäre, wären den Kommunen künftig in ihrer wirtschaftlichen Betätigung keine Grenzen mehr gesetzt.

Der Gesetzentwurf sah weiter vor, dass auch das in § 102 GemO festgeschriebene grundsätzliche Verbot der überörtlichen Betätigung von kommunalen Unternehmen abgeschafft werden sollte. Ob der Gesetzentwurf nun insgesamt zur Disposition und nicht mehr in den Landtag eingebracht werden soll, ist derzeit nicht bekannt.

Allerdings ist der Zeitraum für die Zeichnung der von der der FDP-Fraktion in Baden-Württemberg eingeleiteten Online-Petition vom 28.08.2014 offensichtlich verlängert worden (vgl. FIW-Bericht vom 23.10.2014). Noch bis zum 27. Februar 2015 kann die Petition mit dem Titel: „Schwächung der Handwerker und Mittelständler in Baden-Württemberg verhindern!", die die von der grün-roten Landesregierung angestrebte Änderung des §102 der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg verhindern will, unterzeichnet werden.

https://www.openpetition.de/petition/blog/schwchung-der-handwerker-und-mittelstndler-in-baden-wrttemberg-verhindern