09.10.2014

Arbeitskreis Kartellrecht des Bundeskartellamts tagte zum Thema „ Re-Kommunalisierung“

Wie das Bundeskartellamt am 6. Oktober 2014 auf seiner Homepage berichtet hat, hatte der beim Bundeskartellamt angesiedelte Arbeitskreis Kartellrecht am 2. Oktober 2014 zum Thema „Re-Kommunalisierung" getagt. Dieser Arbeitskreis besteht aus Hochschullehrern, Vertretern nationaler und internationaler Wettbewerbsbehörden sowie Richtern und tagt jährlich zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen

Das Bundeskartellamt hatte im Vorfeld zur Thematik ein Hintergrund- und Diskussionspapier mit dem Titel „Der Staat als Unternehmer - (Re-)Kommunalisierung im wettbewerbsrechtlichen Kontext" verfasst, das auf der Homepage des Amtes abrufbar ist.

Das Bundeskartellamt steht der zunehmenden wirtschaftlichen Betätigung des Staates seit jeher kritisch gegenüber. Das Diskussionspapier ist daher auch keine „neutrale Bestandsaufnahme", sondern positioniert sich erneut deutlich für mehr Wettbewerb und weniger Staatseinfluss. Nach Ansicht des Amtes seien effizientes Wirtschaften und bezahlbare am besten im Wettbewerb zu erreichen. Schon in vergangenen Papieren und Reden des Präsidenten des Bundeskartellamts (Andreas Mundt) wurde stets in Abrede gestellt, dass die wirtschaftliche Betätigung des Staates Selbstzweck sein könne. Es wurde herausgestellt, dass kommunale Interessen und die Interessen der Bürger keinesfalls immer deckungsgleich seien. Es wurde weiter eine strikte Beachtung des Subsidiaritätsprinzips gefordert, wonach Kommunen nur dann wirtschaftlich tätig werden dürften, wenn private Unternehmen nicht genauso gut in der Lage seien, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Als „völlig verfehlt"  hatte Andreas Mundt es bezeichnet, dass im Zuge der 8. GWB-Novelle die öffentlich-rechtlichen Gebühren von der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle ausgenommen worden seien. Eine der kartellrechtlichen Effizienzkontrolle vergleichbare Prüfung durch die Kommunalaufsicht finde darüber hinaus nicht statt.

Diese deutliche Kritik an der kommunalen Wirtschaftstätigkeit findet sich auch im Hintergrundpapier des Amtes wieder. Das Bundeskartellamt konstatiert, dass sich durch die zunehmende Re-Kommunalisierung, insbesondere im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sowie der Entsorgung, Wettbewerbsprobleme stellten. Auch ergebe sich aus der Doppelrolle des Staates als Marktteilnehmer und Hoheitsträger ein erhöhtes Diskriminierungspotential gegenüber privaten Wettbewerbern.

In seinen vorangestellten Thesen hinterfragt das Bundeskartellamt die Motivation der Kommunen, verstärkt wirtschaftlich tätig werden zu wollen und stellt fest, dass sich vor allem in den Bereichen der Energie- und Wasserversorgung sowie der Entsorgung „in der Regel Gewinne erzielen lassen und so ein Beitrag zur kommunalen Haushaltskonsolidierung geleistet werden kann". Allerdings sei das Engagement des Staates nicht risikofrei, wie sich derzeit beispielsweise bei einigen Stadtwerken zeige.

Das Bundeskartellamt geht auch näher auf Auswirkungen der staatlichen wirtschaftlichen Betätigung ein: „Aus der wirtschaftlichen Tätigkeit des Staates können sich Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten Privater ergeben"  mit der Folge, dass „effizientere und innovativere Wettbewerber aus dem Markt ausscheiden" können.

Bei Fragen der Effizienz und der für die Bürger entstehenden Kosten wird das Amt noch deutlicher: „Staatliche Wirtschaftstätigkeit kann für die Bürger/Verbraucher mit unmittelbaren Kosten verbunden sein. Im Vergleich zu Privaten unterliegen öffentliche Unternehmen oftmals geringeren Anreizen für effizientes Wirtschaften" (...). „Gerade auf Monopolmärkten (zum Beispiel Wasser, Fernwärme) kann dies zu überhöhten Endkundenpreisen führen. Bei Quersubventionierungen defizitärer durch rentable kommunale Aufgabenfelder tragen die konkret betroffenen Bürger Kosten für Aufgaben, die sie nicht in Anspruch nehmen und werden überproportional belastet."

Das Amt stellt weiter fest, dass für die unternehmerischen Tätigkeiten des Staates dieselben wettbewerblichen Regeln gelten sollten wie für die Privatwirtschaft. Auch sollte die unternehmerische Tätigkeit des Staates, soweit möglich, im Wettbewerb erbracht werden. Wieder wird an das Subsidiaritätsprinzip und an die verfehlte Herausnahme der öffentlichen Gebühren aus der Missbrauchskontrolle erinnert und Transparenz eingefordert.  

Die Diskussion bei der Arbeitskreistagung kreiste laut Bundeskartellamt zum einen um die Frage, wie staatliche Wirtschaftstätigkeit, Marktwirtschaft und Wettbewerb zusammen passten. Zum anderen entspann sich die Diskussion um die Frage, inwieweit Kartellrecht auf öffentliche Unternehmen Anwendung finden sollte.

Die Präsentationen der Referenten Prof. Dr. Heike Schweitzer, Freie Universität Berlin, Prof. Dr. Christoph Brüning, Universität Kiel, Prof. Dr. Holger Mühlenkamp, Universität Speyer und Prof. Achim Wambach, PH.D., Universität Köln, finden sich ebenfalls auf der Homepage des Bundeskartellamts.