12.11.2014

Antwort der Bundesregierung auf Sondergutachten der Monopolkommission im Energiesektor

Per Bundesratsdrucksache 486/14 wurde bekannt, dass die Bundesregierung bereits am 15. Oktober 2014 ihre Stellungnahme (Bundestags-Drucksache 18/29/39) zum Sondergutachten der Monopolkommission "Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende"  dem Bundesrat zugeleitet hatte.

 

Hintergrund:

Die Monopolkommission hatte das Sondergutachten am 5. September 2013 zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten veröffentlicht und darin unter anderem Änderungsvorschläge zur Erneuerbaren-Förderung vorgestellt (vgl. FIW-Bericht vom 12.9.2013). Sie hatte darin unter anderem die ineffiziente Ausgestaltung der Energiewende, die aktuell unter fehlender Wettbewerbsorientierung leide, kritisiert. Die Monopolkommission hatte eine deutlich wettbewerbskonformere Ausrichtung der staatlichen Energiepolitik gefordert. Im Bereich der erneuerbaren Energien empfahl sie insbesondere die Einführung eines Fördersystems nach schwedischem Vorbild. Weitere zentrale Punkte waren die Frage nach der Erforderlichkeit und Ausgestaltung von Kapazitätsmechanismen, die Überwachung des Energiegroßhandels und Fragen des energiewendebedingten Netzausbaus in allen Spannungsebenen sowie denkbare Alternativen hierzu. Die Monopolkommission hatte weiter eine Evaluation des bestehenden Regulierungsrahmens gefordert und Anregungen zur Marktabgrenzung formuliert.

Antwort der Bundesregierung:

Die Bundesregierung erachtet das EEG mit den Vorrang- und Förderregelungen weiterhin als grundsätzlich geeignet, die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien kosteneffizient umzusetzen. Die Bundesregierung unterstützt zudem die Forderungen der Monopolkommission nach einer markt- und wettbewerbsorientierten Umgestaltung der künftigen Erneuerbaren-Förderung und nach einer langfristigen Zubausteuerung. Sie hält jedoch eine technologieneutrale Förderung erneuerbarer Energien für nicht angezeigt und begründet dies mit dem EEG 2014 sowie Gesichtspunkten zur Kosteneindämmung. Die von der Monopolkommission angesprochenen gelegentlich auftretenden negativen Preise würden mit der EEG-Novelle aufgegriffen.

Im Hinblick auf die Frage nach einer möglichen finanziellen Entlastung stromintensiver Unternehmen in Bezug auf die Energiewendekosten teilt die Bundesregierung die Auffassung der Monopolkommission, dass diese von der Frage zu trennen sei, wie die Kosten der Energiewende als solche in den Griff zu bekommen sind. Die Anregung der Monopolkommission an, die Rabatte im Zusammenhang mit der EEG-Umlage wett-bewerbsneutraler auszugestalten und bei den Ausnahmen im Bereich der Netzentgelte auf eine Beihilferechts-konformität zu achten, sei bereits umgesetzt worden. So sehe das EEG 2014 Änderungen vor, die eine angemessene Verteilung der Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien sicherstellten. Die Bundesregierung stellt darüber hinaus klar, dass zwar grundsätzlich alle Verbraucher auch in Zukunft in adäquater Weise an den Kosten beteiligt werden sollten; dies solle jedoch Gefahr für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie erfolgen. Die Besondere Ausgleichsregelung sei anhand objektiver, transparenter und europarechtskonformer Kriterien überarbeitet worden.

Während die Monopolkommission einen Einfuhrzoll und einen Mindestpreis einschließlich einer Einfuhrbeschränkung bei Importen von Solaranlagen aus China abgelehnt hatte, rechtfertigt die Bundesregierung die Haltung der EU-Kommission zu den Einfuhrzöllen. Dies seien rechtlich gebotene und wirtschaftlich unerlässliche Maßnahmen, die „nicht als protektionistische Abschottung des deutschen gegenüber dem chinesischen Markt missverstanden werden" dürften. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass durch die Zölle verursachte Einfuhrpreiserhöhungen in vollem Umfang an die Endabnehmer weitergegeben würden. Vielmehr seien die Preise auf dem Solarmarkt insgesamt rückläufig.

Wie die Monopolkommission hat auch die Bundesregierung die zunehmende Stärkung des Wettbewerbs im Großhandel von Strom und Gas begrüßt und hält den Ausbau der Engpassmanagementsysteme und die Vollendung eines europäischen Energiebinnenmarktes für unabdingbar. Nicht geteilt wird jedoch die Sorge der Monopolkommission, dass die Tätigkeit der Markttransparenzstelle zu stark auf kartell- und regulierungsrechtliche Fragen verengt werden könnte. Die einzuschaltenden behördlichen Stellen hätten die Möglichkeit zu einem umfassenden Informations- und Datenaustausch zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben.

Die Bundesregierung stimmt der Monopolkommission darin zu, dass neben dem Netzausbau auch verstärkt Alternativen wie Last- und Erzeugungsmanagement und die Beteiligung von Erzeugern an den Netzkosten einzusetzen seien, um den bestehenden Netzausbaubedarf zu reduzieren. Sie weist auch darauf hin, dass die Bundesregierung umfassende Gutachten zum zukünftigen Strommarktdesign in Auftrag gegeben habe und diese bereits auswerte. Bei der Frage nach der Notwendigkeit von Kapazitätsmechanismen sei nichts zu überstürzen. Langfristig sei jedoch ein kosteneffizienter, wettbewerblicher und technologieneutraler Kapazitätsmechanismus zu entwickeln. Zu diesem Zweck seien bereits mehrere Studien veröffentlich worden.