24.04.2013

Vermittlungsausschuss vertagt erneut 8. GWB-Novelle

Am 23. April hat der Vermittlungsausschuss in der 3. Fortsetzung seiner 19. Sitzung zum Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(8. GWB-ÄndG) seine Beratungen vertagt. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses findet am 5. Juni 2013 statt.

Hintergrund:

Der Vermittlungsausschuss war in der Sitzung des Bundesrats vom 23. 11. 2012 einberufen worden (vgl. hierzu auch FIW-Berichte vom 27.11.2012, 12.12.2012 und 30.1.12). Der Vermittlungsausschuss hatte am 26.02.2013 ebenfalls kein Ergebnis gebracht. Zwischenzeitlich war eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aus Bund und Ländern beauftragt worden, Lösungsvorschläge für die vertagten Dossiers zu erarbeiten.

Insbesondere die SPD-geführte A-Seite der Länder hat bisher keine Veranlassung gesehen, die Krankenkassen dem GWB unterzuordnen. Vielmehr sei die strukturelle Marktdesign-Frage im SGB V richtig aufgehoben. Aus Kreisen der A-Länder ist zu vernehmen, dass auf deren Seite die Sorge besteht, dass die Versorgungssituation der gesetzlich Krankenversicherten durch die Anwendung des GWB verschlechtert werde könnte. Auch bestehe die Gefahr, dass der EuGH zukünftigen Entscheidungen die Unternehmenseigenschaft von Krankenkassen bejahen könnte.

Dem Vernehmen nach lag dem Vermittlungsausschuss zwischenzeitlich anscheinend ein Kompromissvorschlag vor, wonach die Krankenkassen nur noch der Fusionskontrolle, nicht aber mehr dem allgemeinem Kartellrecht und der Missbrauchskontrolle unterstehen sollten. Auch sollte sichergestellt werden, dass die mit dem 31. Dezember 2012 ausgelaufenen Vorschriften mit Inkraftreten des 8. GWB-ÄndG weitergelten sollten.

Dieser Kompromissvorschlag ist jedenfalls in der 3. Fortsetzung der 19. Sitzung zum 8. GWB-ÄndG nicht angenommen worden. Die Beratungen sollen in der Arbeitsgruppe fortgesetzt werden.