23.10.2013

Ohlhausen (FTC):” The Internet of Things and The FTC: Does Innovation Require Intervention?” (Rede)

In einer Rede vor der U.S. Handelskammer in Washington am 18. Oktober 2013 sprach Maureen K. Ohlhausen, Commissioner der Federal Trade Commission, über die Frage, inwieweit das so genannte „Internet der Dinge" Eingriffe seitens der Kartellbehörden erforderlich mache („The Internet of Things and the FTC: Does Innovation require Intervention?").

Das Internet habe sich - so Ohlhausen - zu einer der dynamischsten Kräfte in der weltweiten Wirtschaft entwickelt, das ganze Industrien verwandelt und sogar die persönlichen Kommunikationswege und -weisen geändert habe. Das „Internet der Dinge" entfalte noch größere Potentiale für die Verbraucher und den Wettbewerb.

Ohlhausen beschreibt zunächst, was unter dem „Internet der Dinge" zu verstehen ist, nämlich (ohne menschliche Unterstützung) selbstgesteuerte internetgestützte Prozesse und intelligente Gegenstände, die den Menschen bei seinen Tätigkeiten unterstützen sollen (Beispiel: Kühlschrank erinnert Menschen an aufzufüllende Bestände, Autos umfahren Staus, Gesundheitschips identifizieren Gesundheitsrisiko beim Menschen). Das „Internet der Dinge" werde vor allem für den Verbraucher von großem Nutzen sein. Auf der anderen Seite berühre die damit verbundene Ansammlung großer und vielfältiger Informationsmengen Fragen der Privatsphäre und Datensicherheit. Ohlhausen weist in dem Zusammenhang auf einen Workshop der FTC zum „Internet der Dinge" am 19. November 2013 hin, der zur Klärung der Frage beitragen soll, wie ein maximaler Verbrauchernutzen mit einem Minimum an Sicherheitsrisiken erreicht werden könne.

Zu der Frage, inwieweit Kartellbehörden bei neuen Technologien, die im Zusammenhang mit dem „Internet der Dinge" stehen, sich einmischen und eingreifen sollten, konstatierte Ohlhausen angesichts der sich noch herausbildenden und ständig verändernden Märkte und der Ära des Experimentierens mit verschiedenen Geschäftsmodellen, dass zunächst eine „gute Dosis an regulatorischer Demut" und damit Zurückhaltung auf Behördenseite angebracht sei. Es sei essentiell, dass die Kartellbehörden zuerst sämtliche Aspekte der Innovation und der positiven und schädlichen Auswirkungen auf den Verbraucher und die Märkte, verstehen würden, bevor sie zu dem Schluss kommen könnten, dass die bisherigen Gesetze nicht ausreichten, um die schädlichen Auswirkungen auf den Wettbewerb einzudämmen.

Ohlhausen sprach in ihrer Rede noch einige andere Aspekte an, wie Datensicherheit, Mobilfunk, Datenvolumina und Netzneutralität, die die meiste Relevanz bei der weiteren Entwicklung des „Internets des Dinge" hätten.

Nach Meinung von Ohlhausen müssten die traditionellen kartellrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten eigentlich ausreichend und in der Lage sein, mit den neuen Herausforderungen und Themenfeldern, auch mit dem „Internet der Dinge" umzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass gleiche Spielregeln unter Wettbewerbern („level playing field") herrschten.