18.12.2013
Monopolkommission veröffentlicht Sondergutachten zur Wettbewerbssituation im Telekommunikationssektor
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https://www.monopolkommission.de/sg_66/presse_s66.pdf
https://www.monopolkommission.de/sg_66/s66_volltext.pdf |
Am 16. Dezember 2013 hat die Monopolkommission ihr Sondergutachten Nr. 66 zur Wettbewerbssituation im Telekommunikationssektor mit dem Titel „Telekommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhalten" vorgestellt. Darin beurteilt die Monopolkommission den Stand und die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten und untersucht insbesondere, inwieweit die Strukturen auf diesen Märkten bereits nachhaltig wettbewerbsorientiert sind.
Nationale Dimension:
- Die Monopolkommission stellt in ihrem Sondergutachten fest, dass die dynamische Wettbewerbsentwicklung auf den Endkundenmärkten der Telekommunikation weiter anhält und wiederholt ihr Petitum, dass die Regulierung der Teilnehmeranschlüsse im Festnetz nicht mehr fortgeführt werden sollte. Dagegen seien die meisten Vorleistungen weiter regulierungsbedürftig, da das Angebot der Wettbewerber in weiten Teilen auf dem Zugang zur Infrastruktur des dominierenden Unternehmens (Telekom AG) basiere.
- Der Ausbau von Breitbandnetzen sollte weiter marktbasierend vorangetrieben und insbesondere durch private Investitionen erfolgen. Ein Breitband-Universaldienst sollte auch in Zukunft nicht angestrebt werden. Aus einem solchen Universaldienst folgten wettbewerbsverzerrende Wirkungen, negative Investitionsanreize und hohe Kosten. In den Gegenden, in denen ein privater Investor für den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze aus ökonomischen Gründen nicht investieren würde, könnten staatliche Förderprogramme helfen.
- Die Monopolkommission plädiert erneut dafür, dass der Bund aus ordnungspolitischen Gründen und wegen etwaiger Interessenskonflikte seine direkte und indirekte Beteiligung an der Deutschen Telekom AG aufgeben und diese privatisieren sollte.
- Die Arbeit der Bundesnetzagentur im Bereich der Telekommunikation stuft die Monopolkommission als „überwiegend positiv" ein und hebt insbesondere deren Entscheidung zur Nutzung der Vectoring-Technologie lobend hervor, mit der die Bundesnetzagentur den Weg für einen schnellen, flächendeckenden und weitgehend rechtssicheren Netzausbau geebnet habe. Das Vorhaben der Bundesnetzagentur, ein Frequenzvergabeverfahren im Mobilfunkbereich durchzuführen, befürwortet die Monopolkommission, drängt aber darauf, alle verfügbaren Frequenzen in das Verfahren einzubeziehen und durch das Verfahren keine Hemmnisse für den Marktzutritt zu schaffen.
- Die Monopolkommission hat sich erneut mit dem Thema Netzneutralität befasst. Sie befürwortet eine Netzneutralität im weiteren Sinne (und nicht im strikten Sinne), bei der Preis- und Qualitätsdifferenzierungen zugelassen werden, soweit sie auf sachlichen Kriterien beruhen und nicht diskriminierend gehandhabt werden. Die Sicherung des frei zugänglichen Best-Effort-Internets sollte durch dynamisch anzupassende Mindestanforderungen gesichert werden. Von dem Erlass einer Netzneutralitätsverordnung zum jetzigen Zeitpunkt rät die Monopolkommission ab, da das geltende Telekommunikations- und Wettbewerbsrecht bereits hinreichend in der Lage seien, Ausbeutungstatbestände wirksam zu bekämpfen. Auch sollten vor Erlass einer Verordnung zunächst Regelungen der Europäischen Kommission abgewartet werden.
Europäische Dimension:
- Den Initiativen zur Änderung des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte steht die Monopolkommissionteilweise teilweise kritisch gegenüber. Die Monopolkommission betont, dass die Europäische Union ihre Telekommunikationspolitik nicht dahingehend neu ausrichten sollte, den Konsolidierungsprozess auf den Märkten zu beschleunigen und Großunternehmen zu bevorzugen, da eine Fokussierung auf wenige Großunternehmen zu einer nachlassenden Wettbewerbsintensität und steigenden Verbraucherpreisen führen würde. Auch sollte die Regulierung von Vorleistungen nicht ausgesetzt werden, auch nicht mit dem Ziel, Anreize für Infrastrukturinvestitionen des etablierten Unternehmens zu schaffen. Auch würde die Einführung eines einheitlichen virtuellen Zugangsproduktes zum Festnetz (Bitstrom) den infrastrukturbasierten Wettbewerb in Deutschland schwächen.
- Die Monopolkommission bewertet zudem den Vorstoß der Europäischen Kommission zur Vereinheitlichung der Frequenzpolitik auf der Grundlage der Ausweitung der Mitwirkungsrechte der Kommission kritisch. Große Anbieter würden dadurch bevorteilt, die Frequenzvergabeverfahren insgesamt zu bürokratisieren und zeitlich zu verzögern.
- Die von der Europäischen Kommission beabsichtigte Abschaffung der Roaming-Entgelte sieht die Monopolkommission wegen der möglichen Auswirkungen auf die Marktstrukturen im Mobilfunk eher kritisch. Umsatzrückgänge der Mobilfunkanbieter könnten and anderen Stellen zulasten der Endverbraucher kompensiert werden.
- Positiv sieht die Monopolkommission die Überarbeitung der so genannten Märkteempfehlung, da eine regelmäßige Überprüfung des regulatorischen Rahmens Voraussetzung für eine möglichst effiziente Regulierung eines sich stetig wandelnden Telekommunikationsmarktes ist sei. Weitere Märkte müssten nicht in die Regulierung aufgenommen werden. Im Gegenteil, die Monopolkommission befürwortet explizit die Herausnahme des Endkundenmarktes für Teilnehmeranschlüsse.