25.06.2013

Monopolkommission veröffentlicht Sondergutachten zum Bahnsektor 2013

D
Monopolkommission
Sondergutachten
Bahn

https://www.monopolkommission.de/sg_64/s64_volltext.pdf

Am 20 Juni 2013 hat die Monopolkommission der Bundesregierung ihr 64. Sondergutachten „Bahn 2013: Reform zügig umsetzen!" zur Wettbewerbssituation auf den deutschen Märkten für Personen- und Güterverkehr zugeleitet. Bei dem Sondergutachten handelt es sich um das vierte Sondergutachten der Monopolkommission in diesem Bereich. Sie ist gemäß ihrem Auftrag nach § 36 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zur Erstellung eines Sondergutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung auf den Eisenbahnmärkten untersucht, verpflichtet.

Wie bereits in ihrem letzten Sondergutachten teilt die Monopolkommission erneut die Einschätzung, dass der Wettbewerb auf den deutschen Märkten für Personen- und Güterverkehr „unbefriedigend bleibt und weiterhin erhebliche Wettbewerbsdefizite bestehen."

Wesentlicher Inhalt des Sondergutachtens:

1)  Eigentumsrechtliche Trennung von Netz und Schiene

Die Monopolkommission wiederholt ihr Petitum aus früheren Gutachten, Infrastruktur- und Transportsparten der Deutschen Bahn AG zu trennen. In einem ersten Schritt sollten dazu zeitnah die Transport- und Logistikdienstleister des Konzerns durch eine eigentumsrechtliche Privatisierung desintegriert werden. Viele wesentliche Wettbewerbsprobleme seien auf die integrierte Struktur der Deutsche Bahn AG zurückzuführen und auf ihren daraus resultierenden Möglichkeiten und Anreizen, die Wettbewerber auf den Verkehrsmärkten auf den Verkehrsmärkten zu benachteiligen. Eine eigentumsrechtliche Privatisierung würde sich positiv auf die Kosten und die Investitionen des Eisenbahnsektors auswirken. Die Monopolkommission fordert zudem sofortige Auflösung der bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge der Deutschen Bahn AG.

2)  Reform der Rahmenbedingungen

Die Monopolkommission fordert die unverzügliche Umsetzung der geplanten Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen noch in dieser Legislaturperiode. Sofern dies zeitlich nicht mehr möglich sein sollte, sollte das Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich (ERegG-E), welches die Monopolkommission als einen entscheidenden und großen Schritt in die richtige Richtung ansieht, mit der die bestehende Rechtslage verbessert werde könne, zu Beginn der 18. Legislaturperiode verabschiedet werden.

Als ein Schlüsselelement der Reform kennzeichnet die Monopolkommission die Einführung einer Anreizregulierung zusammen mit einer Ex-ante-Genehmigung der Entgelte. Die Anpassung der Regelungen für die Nutzung von Serviceeinrichtungen, die Stärkung der Bundesnetzagentur sowie die übersichtliche Zusammenführung aller relevanten Vorschriften aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz und der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung sieht die Monopolkommission als entscheidende und notwendige Verbesserungen gegenüber den bestehenden Rahmenbedingungen an. Nach Ansicht der Monopolkommission wird vor allem die Anreizregulierung in Form einer konkret geplanten Entgeltregulierung wirksame Anreize zum Abbau von Ineffizienzen und zur Senkung der mit der Bereitstellung der Infrastruktur verbundenen Kosten und Entgelte schaffen. Durch die Differenzierung verschiedener Leistungskörbe könnte die Gefahr von Diskriminierungen wirksam eingeschränkt werden. Es sollten auch öffentliche Zuschüsse in die Anreizregulierung mit einbezogen werden; vorgesehene Ausnahmen von der Anreizregulierung sollten weiter eingeschränkt werden.

Die Stärkung der Befugnisse der Bundesnetzagentur wertet die Monopolkommission als positiv, insbesondere die geplante Einführung von justizähnlichen Verfahren durch Beschlusskammern auch im Eisenbahnbereich. Positiv sei auch der verstärkte Einfluss der Bundesnetzagentur auf die Nutzungsbedingungen für Schieneninfrastruktur und Serviceeinrichtungen, deren Regelungen angepasst werden sollen.

3)  Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens

Darüber hinaus identifiziert die Monopolkommission weitere Elemente zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens. Hierzu gehörten weitergehende Transparenzpflichten, eine Anpassung der Regulierung des Bahnstroms und mehr Wettbewerb bei der Vergabe von Verkehrsverträgen.  Auch gelte es, die Rahmenvertragsregelungen zur Nutzung der Schieneninfrastruktur grundlegend zu reformieren, damit den Eisenbahnverkehrsunternehmen die benötigte langfristige Planungssicherheit geboten werden könne. Die Monopolkommission empfiehlt zudem, die gesetzlichen Vorgaben zur Strukturierung der Entgelte zu überarbeiten und der Anreizregulierung anzupassen. Diese grundlegende Überarbeitung der Entgeltgrundsätze sollte dazu dienen, der Bundesnetzagentur die Überprüfung der Entgeltsysteme zu erleichtern und die Gefahr von Diskriminierungen einzuschränken. Bei der Bildung eines bundesweit einheitlichen Tarifs müsse zudem dafür Sorge getragen werden, dass hier kein Unternehmen dominiert.


Kritisch steht die Monopolkommission den Verfahrensabläufen und der Informationspolitik des Eisenbahnbundesamtes (EBA) gegenüber. Sie empfiehlt die Übertragung einzelner Aufgaben des EBA auf privatwirtschaftliche Überwachungsstellen.