13.06.2013

Kommission veröffentlicht Vorschläge für kollektiven Rechtsschutz und zu Schadenersatzklagen im Kartellrecht

Am 11. Juni 2013 hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zum kollektiven Rechtsschutz und zu Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht vorgestellt.

In einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten empfiehlt die Kommission diesen, kollektive Rechtsschutzelemente in verschiedenen Rechtsgebieten einzuführen. Dabei sollen bestimmte Verfahrensgarantien eingehalten werden, um dem Missbrauch von Klageinstrumenten entgegenzuwirken. Daher schlägt die Kommission den Mitgliedstaaten vor, Kollektivklagen nur nach einem „Opt-In"-Prinzip (im Gegensatz zu einem „Opt-Out"-Prinzip) einzuführen.

Der Richtlinienvorschlag, dem das Europäische Parlament und der Rat zustimmen müssen, enthält - anders als frühere Vorstellungen der GD Wettbewerb unter Kommissarin Kroes - keine Regelungen zur Einführung kollektiver Klageelemente (Sammelklagen). Dafür will der Vorschlag zivilprozessuale Regeln vereinheitlichen, wie die Offenlegung von Beweismaterial, den Einwand der Schadensabwälzung und die Bindungswirkung von Entscheidungen. Mit Hilfe der Richtlinie soll die wirksame Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften gewährleistet werden, indem das Zusammenspiel von behördlicher und privater Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts optimiert wird und den Kartellgeschädigten und die Möglichkeit gegeben wird, Schadensersatz in voller Höhe zu erhalten. Nach eigenen Angabe der Kommission würde in nur 25 Prozent der Kartellsachen, in denen die Kommission in den letzten sieben Jahren eine Entscheidung erlassen hat, Schadensersatz geltend gemacht. Die Kommission beabsichtige, Schadensersatzklagen in größerem Umfang in der gesamten EU zu erleichtern. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.

Die Kommission hat ferner eine Mitteilung über die Ermittlung des Umfangs des kartellrechtlichen Schadens angenommen, um den Gerichten und den Parteien von Schadenersatzklagen eine Orientierungshilfe an die Hand zu geben. Darüber hinaus haben die Dienststellen der Kommission einen Praktischen Leitfaden für Kartellgeschädigte und einzelstaatliche Richter ausgearbeitet. Dem Richtlinienentwurf ist zudem eine Folgenabschätzung beigefügt.

Das Maßnahmenpaket enthält folgende Dokumente:

 Wesentlicher Inhalt der Kommissionsempfehlung:

Wesentlicher Inhalt des Richtlinienvorschlags: