23.01.2013

EWSA nimmt zur Beihilfereform Stellung

Am 15. Januar 2013 hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (ESWA) zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilferechts" vom 8. Mai 2012, mit dem die EU-Kommission eine umfassende Reform des europäischen Beihilferechts abgekündigt hatte, Stellung. Berichterstatterin für die Stellungnahme war Frau BUTAUD-STUBBS. 

Der EWSA wurde 1957 eingerichtet und ist ein beratendes Organ der Europäischen Union, das den zentralen EU-Organen (Europäische Kommission, Rat, Europäisches Parlament) mit seinem Sachverstand zur Seite steht. Zu diesem Zweck erarbeitet der Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Legislativvorschlägen und behandelt in Initiativstellungnahmen weitere Themen, die seiner Meinung nach aufgegriffen werden sollten. Die EWSA-Mitglieder vertreten eine breite Palette an wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen in ihren Mitgliedstaaten. Sie gehören einer von drei Gruppen an: "Arbeitgeber", "Arbeitnehmer" und "Verschiedene Interessen" (d.h. Landwirte, Verbraucher, Umweltschutzorganisationen, Familienverbände, NGO usw.).

Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme

Grundsätzlich befürwortet der ESWA die Ziele der von der Kommission vorgeschlagene Reform (Beitrag der europäischen Politik für staatliche Beihilfen zur Strategie Europa 2020, neue und wirksamere Aufgabenverteilung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, verschiedene verfahrenstechnische Verbesserungen).

Da aus Sicht des ESWA eine Ausweitung der von der Anmeldepflicht befreiten Beihilfen zwangsläufig mit einer verstärkten Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten einhergehen würde, wächst dadurch die Gefahr einer subjektiven Anwendung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten, von unlauteren Praktiken der Mitgliedstaaten und der Rückkehr eines gewissen Wirtschaftspatriotismus, der für die Unternehmen letztlich mehr Rechtsunsicherheit bedeuten würde. Hier müssten Kontrollmechanismen greifen.

Auch müsse gegen die spezifischen Folgen illegaler ausländischer Beihilfen, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen im Vergleich zu ihren internationalen Wettbewerbern gefährden, wirksam vorgegangen werden.

Der ESWA schlägt folgende Änderungen/Empfehlungen vor: