14.02.2013
EU-Kommission veröffentlicht Roadmap zur Vereinfachung der Fusionskontrolle
EU
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https://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/docs/2013_comp_006_merger_simplification_en.pdf |
Die EU-Kommission hat im Februar 2013 eine Roadmap zu ihrem Vereinfachungsvorhaben Merger Simplification Project) im Rahmen der Fusionskontrolle veröffentlicht.
Vorgesehen sind:
- Eine Erneuerung der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Fusionskontrolle. Insbesondere sollen die Schwellenwerte für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens erhöht werden. Bislang lagen die Schwellenwerte – bei horizontaler Überschneidung – bei 15 Prozent und – in vertikalen Beziehungen – bei 25 Prozent. Diese sollen auf 20 Prozent im Horizontalverhältnis und auf 30 Prozent im Vertikalverhältnis erhöht werden. Die EU-Kommission möchte damit horizontale Zusammenschlüsse mit geringen Marktanteilszuwächsen den „sicheren Häfen“ der Leitlinien für horizontale Fusionen angleichen.
- Die Überarbeitung und Straffung der Notifizierungsformulare; insbesondere sollen künftig weniger Informationspflichten für die Anmeldung von Zusammenschlüssen und Verweisungen zur Kommission oder an einen Mitgliedstaat vorgeschrieben werden.
Die EU-Kommission hat in dem Zusammenhang bekannt gegeben, dass die Zusammenschlüsse, die in den Jahren 2008 bis 2010 im vereinfachten Verfahren geprüft worden seien, ca. 56 Prozent aller Fälle ausgemacht hätten. In den Jahren 2011 und 2012 seien es schon über 60 Prozent gewesen. Mittels der antizipierten Änderungen würden sich – nach Schätzungen der EU-Kommission – weitere 10 Prozent aller Fälle für das vereinfachte Verfahren qualifizieren (insgesasmt 70 Prozent). Wie auch in anderen Bereichen, wie z.B. im Beihilferecht, möchte die EU-Kommission mit ihrer Initiative dafür Sorge tragen, dass die DG Wettbewerb künftig ihre Ressourcen noch mehr auf die Prüfung solcher Zusammenschlüsse konzentrieren kann, die eine vertiefte Prüfung erfordern und erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb haben.
Die konkreten Vorschläge und eine Konsultation sollen im Frühjahr folgen.