19.02.2013

EU-Kommission verlängert die besonderen Leitlinien für die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen nicht

EU
Europäische Kommission
Seeverkehrsdienstleistungen
Kartellrecht

Die Europäische Kommission hat am 19. Februar 2013 bekannt gegeben, dass sie die besonderen Leitlinien für die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen nicht verlängern wird. Die aktuellen Seeverkehrsleitlinien (2008/C 245/02) laufen somit am 26. September 2013 aus.

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind und stattdessen die allgemeinen kartellrechtlichen Regelungen wie insbesondere die Leitlinien zu Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit zur Anwendung kommen sollen. Das wesentliche Ziel der Seeverkehrsleitlinien bestand darin, nach der Aufhebung einer Ausnahmeregelung für Linienschifffahrts-konferenzen von den Kartellvorschriften im Jahr 2006 den Übergang von sektorspezifischen zu allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen für den Seeverkehr zu erleichtern. Dieses Ziel ist aus Sicht der Kommission erreicht worden. Diese Auffassung werde auch durch die Ergebnisse einer von Mai bis Juli 2012 durchgeführten öffentlichen Konsultation bestätigt.