11.12.2013

EU-Kommission verabschiedet neue Regeln zum vereinfachten Verfahren in der Fusionskontrolle und passt Standardverpflichtungen an

Anmeldeformulare: https://ec.europa.eu/competition/mergers/legislation/regulations.html#impl_reg

Am 5. Dezember 2013 hat die EU-Kommission ihre überarbeitete Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse vorgelegt. Zugleich werden die Verordnung 802/2004 zur Durchführung der Fusionskontrollverordnung geändert und die Anmeldeformulare (Short Form CO, Form CO, Form RS) angepasst. Zuvor hatte die EU-Kommission in diesem Jahr eine Konsultation durchgeführt.

Ziel der Kommission ist es, künftig mehr Fälle im vereinfachten Verfahren zu prüfen und die Informationserfordernisse bei der Anmeldung eines Zusammenschlusses zu straffen und zu aktualisieren. Im vereinfachten Verfahren können die Unternehmen kürzere Anmeldeformulare verwenden und die Kommission verzichtet auf eine eingehende Marktuntersuchung. Nach Ansicht der Kommission wird die Neufassung der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dazu führen, dass künftig 60 bis 70 % aller Fälle im vereinfachten Verfahren geprüft werden können. Das Vereinfachungspaket soll ab dem 1. Januar 2014 gelten.

Wesentliche Änderungen der Vereinfachungsinitiative der Kommission belaufen sich auf Folgende: 

Darüber hinaus hat die EU-Kommission parallel ebenfalls am 5. Dezember 2013 die Mustertexte für Verpflichtungszusagen für die Veräußerung von Vermögenswerten sowie für das Mandat eines Treuhänders, der die Einhaltung der Verpflichtungen kontrolliert, überarbeitet und  an die 2008 angenommene überarbeitete Mitteilung über zulässige Abhilfemaßnahmen angepasst.