19.12.2013

EU-Kommission verabschiedet neue De-Minimis-Verordnung im Beihilfenrecht

Die EU-Kommission hat am 18. Dezember 2013 die überarbeitete De-minimis-Verordnung im Beihilfenrecht (Verordnung über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen) nach drei vorausgegangenen Konsultationen verabschiedet. Die neue Verordnung löst die noch geltende Verordnung vom 1. Januar 2007 ab und tritt am 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft.

Geltung der Verordnung:

Sie gilt grundsätzlich für Beihilfen an Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen. Ausnahmen bestehen für die Bereiche Fischerei und Aquakultur, landwirtschaftliche Primärproduktion, bestimmte exportbezogene Tätigkeiten, den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport sowie den Steinkohlebergbau.

Neufassung der Verordnung: