27.03.2013
EU-Kommission konsultiert zu Umweltbeihilfeleitlinien
EU
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https://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/environmental_aid_issues_paper_en.pdf |
Die EU-Kommission hat am 19. März 2013 ein Konsultationspapier zur Überarbeitung der Umweltbeihilfeleitlinien versandt. Es handelt sich um ein Arbeitspapier, das nicht die offizielle Kommissionmeinung wiedergibt. Die Konsultation endet am 30. April 2013.
In dem Arbeitspapier wird deutlich, dass die EU-Kommission wesentliche Änderungen und Erweiterungen der aktuell geltenden Umweltbeihilfeleitlinien plant, die Ende 2013 auslaufen werden. Aufgrund des starken Zusammenspiels von Klima- und Energiepolitik will die Kommission insbesondere den Energiesektor künftig stärker in den Blick nehmen. Die neuen Leitlinien sollen daher als „Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2014 - 2020" verabschiedet werden und ihrem Beihilferahmen berücksichtigen.
Wesentliche antizipierte Änderungen laut Konsultationspapier:
- Die Prüfkriterien für Vorhaben, die einen deutlichen und klar definierten Nutzen für Umwelt und Ressourceneffizienz mit sich bringen, sollen vereinfacht werden. Die Leitlinien sollen im Energiebereich um neue Fördermaßnahmen erweitert werden. Das Konzept zur Berechnung der beihilfefähigen Kosten soll vereinfacht und eine detaillierte Verhältnismäßigkeitsprüfung nur noch in besonders wichtigen Fällen angewendet werden. Der Anwendungsbereich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) soll zudem um neue Maßnahmen im Umwelt- und Energiebereich erweitert werden. Auch eine Ausdehnung der bisherigen Schwellenwerte der AGVO sei denkbar.
- Die neuen Leitlinien sollen um Kompatibilitätskriterien für die beihilferechtliche Prüfung von Investitionen in Energieinfrastrukturen erweitert werden. Die Kommission sieht Energieinfrastrukturen, insbesondere im Strombereich, als wesentliches Element zur Förderung erneuerbarer Energien im Markt an. Das Risiko potenzieller Wettbewerbsverzerrungen sieht sie als gering an.
- Beihilfen zur Gewährleistung der Systemstabilität im Energiebereich sollen auf die Fälle beschränkt werden, in denen ein tatsächliches Marktversagen vorliegt und keine anderen Maßnahmen, wie eine bessere Vernetzung, Bedarfssteuerungen oder Energieeinsparungen greifen. Sofern Kapazitätsmechanismen notwendig sind, sollen Wettbewerbsverzerrungen durch Ausschreibungen gemindert werden.
- Die Kommission will die Förderung erneuerbarer Energien künftig verstärkt in den Beihilfeleitlinien thematisieren. Ausgangspunkt der Überlegungen soll stets das Prinzip der Technologieneutralität sein. Den Mitgliedstaaten soll jedoch auch ermöglicht werden, weniger weit entwickelte bislang noch nicht marktfähige Technologien zu fördern. Es könnten marktbasierte Unterstützungsmechanismen wie Zuschüsse zu Anfangsinvestitionskosten, Einspeisungsprämien, Zertifizierungssysteme oder offene Allokationsverfahren wie Auktionen in Erwägung gezogen werden. Das Prinzip der Kosteneffizienz und mögliche Synergien (auch grenzüberschreitender Natur) müssten jedoch stets im Blick behalten werden.
- Beihilfen in der Form der Befreiung von Umweltsteuern sollen auch künftig von den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien erfasst werden; die Kommission möchte die entsprechenden Regelungen vereinfachen. Ob auch Befreiungen und Ausnahmen von der jeweiligen Finanzierung der Erneuerbaren-Energien-Förderung zur Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien zulässig sein könnten, will die Kommission näher untersuchen. Hierbei gelte es, den Zusammenhang mit anderen Maßnahmen der Politik herzustellen, auf Konsistenz zu achten und Subventionswettläufe zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern.
Weitere Schritte:
Die Kommission plant, bis zum Sommer einen Entwurf der neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien zu veröffentlichen; hierzu wird sie erneut konsultieren. Die neuen Leitlinien sollen Anfang 2014 in Kraft treten.