27.11.2013

EU-Kommission konsultiert zu einem Leitfaden zu besseren Bewertung von Beihilferegelungen

EU
Kommission
Beihilfenpolitik
Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

https://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_state_aid_modernisation/draft_guidance_paper_en.pdf

Am 22. November 2013 hat die EU-Kommission den Entwurf eines Leitfadens (Draft Methodological Guidance Paper, Evaluation in the field of State aid - concepts and recommendations) veröffentlicht, mit dem künftig Behörden die Auswirkungen der Beihilferegelungen auf die Wirtschaft ex post bewerten können sollen. Zuvor hatte die Kommission im April 2013 ein weiteres Konsultationspapier veröffentliche (Evaluation of State Aid) und einen Workshop durchgeführt. Danach sei die Kommission von den Mitgliedstaaten gebeten worden, einen Leitfaden zu erstellen, in dem erläutert wird, wie eine Evaluierung von hoher Qualität durchzuführen sei.

Ziel des später auf der Website der Kommission zu veröffentlichenden Leitfadens sei es, die Fördersysteme nicht nur darauf überprüfen zu können, ob deren Zwecke erreicht worden seien, sondern auch wie effizient diese umgesetzt worden seien und wie sich diese auf die Märkte und den Wettbewerb ausgewirkt hätten. Eine Evaluierung der Beihilferegelungen sei nicht zuletzt vor dem Hintergrund künftiger größerer Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten bei der Beihilfenvergabe im Hinblick auf effizientere und wirksamere staatliche Ausgaben eine Notwendigkeit. Auf der anderen Seite würden auch „erhebliche Beihilfen" künftig eingehender zu bewerten sein. Die öffentlichen Ausgaben der EU (z. B. EFRE, Kohäsionsfonds und ESF-Mittel) sollen ebenfalls nach dem vorgeschlagenen Raster evaluiert werden (im nächsten Programmzeitraum 2014 bis 2010). Die Kommission erhofft sich von der Vornahme bzw. Verbesserung der Evaluierung seitens der Behörden, dass die Entscheidungsträger auf der EU-Ebene und auf der Ebene der Mitgliedstaaten künftig effizientere und weniger wettbewerbsverzerrende Maßnahmen beschließen und sich die Effizienz staatlicher Eingriffe insgesamt verbessern werden.

Inhalt des Leitfadens:

Der Leitfaden enthält eine Aufstellung von bewährten Verhaltensweisen („best practices"), Grundprinzipien und Methoden, die bei der Evaluierung durch die Mitgliedstaaten in Ansatz gebracht werden sollten. Er verfolgt das Ziel, Mindeststandards für Bewertungsmodalitäten und -techniken festzulegen; außerdem enthält er Beispiele für ex post-Bewertungen. Die neuen Bewertungsstandards sollen, je nach Zeitpunkt des Erlasses von Neuregelungen der Kommission im Beihilfenrecht, schrittweise eingeführt werden.

Die Kommission erbittet Stellungnahme zu dem Leitfadenentwurf bis zum 24. Januar 2014.