25.05.2012

OECD veröffentlicht Bericht zur Wettbewerbsneutralität von Staaten

Internationales Wettbewerbsrecht
Wirtschaftliche Betätigung der Öffentlichen Hand
Daseinsvorsorge

https://www.oecd.org/dataoecd/8/11/50302961.pdf
Am 23. Mai 2012 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einen Bericht zur Wettbewerbsneutralität von Staaten auf ihrer Website veröffentlicht („Competitive Neutrality: Maintaining a level playing field between public and private business“. Die OECD berichtet fortlaufend über Entwicklungen in der Wettbewerbspolitik und im Wettbewerbsrecht ihrer Mitgliedstaaten. Diese Analysen werden auf der Webseite der OECD und im „OECD Journal of Competition Law and Policy“ veröffentlicht und zeichnen sich durch Aktualität und Qualität aus. In der Entwurfsphase des Berichts hatte die OECD verschiedene Kreise, u.a. auch Interessensvertreter aus der Wirtschaft (BIAC) konsultiert. Der Bericht verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen die Voraussetzungen und Herausforderungen dargelegt werden, Wettbewerbsneutralität im Sinne gleicher Spielregeln („level playing field“) zwischen privaten Anbietern und Unternehmen in öffentlicher Hand zu erreichen. Aktuell sind diese Fragestellungen vor allem in Ländern, deren Wirtschaft erst vor kurzer Zeit Aufschwung genommen hat („emerging economies“). Zum anderen sollen Wege aufgezeigt werden, wie – auf der Grundlage bestehender OECD Empfehlungen und der Erfahrungen in verschiedenen Ländern – das Prinzip der Wettbewerbsneutralität, sofern sich ein Staat hierzu bekennt, umgesetzt werden kann. Die OECD steht nach eigenem Bekunden der Frage, ob sich ein Staat dem Prinzip der Wettbewerbsneutralität verpflichten sollte, neutral gegenüber, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass der Entwurf im Zusammenhang mit den OECD-Leitlinien zu Corporate Governance für Unternehmen der öffentlichen Hand zu lesen sei, welche gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen im Sinne eines „level playing fields“ zwischen privaten Anbietern und Unternehmen in öffentlicher Hand empfehlen. Allerding ist der Fokus des Berichts weiter als die OECD-Leitlinien zu Corporate Governance als er auch die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand in den Blick rückt. Der Bericht enthält eine Reihe von Beispielen nationaler Praktiken, die aufzeigen, wie Elemente oder Aspekte der Wettbewerbsneutralität in verschiedenen Ländern umgesetzt wurden und setzt sich auch mit identifizierten Problemfeldern auseinander. Die OECD empfiehlt einen Katalog von Bausteinen, die Regierungen beachten sollten, wenn sie das Prinzip der Wettbewerbsneutralität umsetzen wollen: Bei einer wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand sollte die Struktur und Rechtspersönlichkeit des Unternehmens wettbewerbsneutral ausgestaltet sein. Kosten, einschließlich Rentenverpflichtungen, müssten transparent ausgewiesen werden, damit Kompensationen nicht dazu verwendet werden könnten, wirtschaftliche Tätigkeiten quer zu subventionieren. Die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand sollte rentabel sein und Gewinne erwirtschaften wie der private Sektor. Bei öffentlichen Funktionen (z.B. Daseinsvorsorge) der Leistungen sollen Kompensationen für das Anbieten dieser Dienste adäquat, transparent und zurechenbar sein. Die öffentliche Hand sollte weitestmöglich in denselben steuerlichen Rahmenbedingungen wir der private Sektor agieren. Der Bericht unterbreitet zudem Vorschläge, wie öffentliche Unternehmen Schuldenneutralität wahren können. Das Vergaberecht und –verfahren sollte wettbewerblich und nicht diskriminierend ausgestaltet sowie transparent sein. Die OECD plant demnächst eine Reihe von „Roadshows“, um ihren Bericht vorzustellen.