10.02.2012

Monopolkommission hat Sondergutachten zur 8. GWB-Novelle (Nr. 63) vorgelegt

D
Monopolkommission
Sondergutachten
GWB-Novelle

https://www.monopolkommission.de/sg_63/s63_volltext.pdf

Am 1. Februar 2012 hat die Monopolkommission ihr 63. Sondergutachten zur bevorstehenden 8. GWB-Novelle unter dem Titel „Die 8. GWB-Novelle aus wettbewerbspolitischer Sicht" veröffentlicht. Mit Teilaspekten der Novelle hatte sich die Monopolkommission bereits zuvor infolge des im Januar 2010 veröffentlichten Entwurfs des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Änderung des GWB im Rahmen ihres Sondergutachtens (Nr. 58) „ „Gestaltungsoptionen und Leistungsgrenzen einer kartellrechtlichen

Unternehmensentflechtung" befasst. Kernanliegen des BMWi war seinerzeit die Einführung einer missbrauchsunabhängigen Entflechtungsbefugnis für das Bundeskartellamt.

Wesentlicher Inhalt des Sondergutachtens:

In ihrem aktuellen Sondergutachten bewertet die Monopolkommission Teile der nun geplanten GWB-Novelle positiv, sie sieht jedoch bei einigen wichtigen Punkten noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Die Monopolkommission bewertet positiv:

Die Monopolkommission konstatiert folgende notwendige Nachbesserungen:

Auslassungen

Das Sondergutachten befasst sich nicht mit den im aktuellen Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelungen für erweiterte Befugnisse der Wettbewerbsbehörden und Dritter und greift nur einige neue verfahrensrechtliche Aspekten auf. Nicht behandelt wird die ausdrückliche Befugnis der Kartellbehörden, bei nachgewiesenem kartellrechtswidrigem Verhalten strukturelle Maßnahmen anzuordnen (§ 32 Abs. 2 GWB). Diese Thematik wurde jedoch schon im Rahmen des 58. Sondergutachtens (siehe oben) aufgegriffen. Die Anordnung der Rückerstattung erwirtschafteter Vorteile infolge kartellrechtswidrigen Verhaltens im Rahmen einer Abstellungsverfügung wird ebenfalls nicht behandelt. Auch die Einräumung einer Klagebefugnis und die Möglichkeit zur Vorteilsabschöpfung für Verbände der Marktgegenseite sowie für qualifizierte Einrichtungen werden nicht näher kommentiert.