17.02.2012

Europäisches Parlament verabschiedet Entschließung zum kollektiven Rechtsschutz

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https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2012-0021&language=DE

Am 2. Februar 2012 hat das Europäischen Parlament (EP) eine Entschließung zum Thema „Kollektiver Rechtsschutz: Hin zu einem kohärenten europäischen Ansatz" verabschiedet. Diese Entschließung geht zurück auf den Initiativbericht des Berichterstatters des federführenden Rechtsausschusses, Klaus-Heiner Lehne (EVP), den der Ausschuss im Dezember 2011 mit einigen Änderungen angenommen hatte.  Die Entschließung bezieht sich auf die Konsultationsdokumente der EU-Kommission über gemeinsame Rechtsgrundsätze für den kollektiven Rechtsschutz in der EU vom Februar 2011. Die EU-Kommission verfolgte mit ihrer Konsultation das Ziel, die Entwicklung eines kohärenten Ansatzes für den kollektiven Rechtsschutz in der Europäischen Union vorzubereiten.

Wesentlicher Inhalt der Entschließung: