09.05.2012

Europäische Kommission konsultiert zu kartellrechtlichen Sonderregeln für Seeverkehrsdienste

Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2012 ein Konsultationspapier zu den kartellrechtlichen Leitlinien für Seeverkehrsdienste veröffentlicht. Die Leitlinien für die Anwendung von Artikel 81 des EG-Vertrags (Artikel 101 AEUV) auf Seeverkehrsdienstleistungen wurden 2008 veröffentlicht und laufen im September 2013 aus. Nach dem derzeitigen Diskussionsstand in der Kommission sollen sie nicht verlängert werden. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind und stattdessen die allgemeinen kartellrechtlichen Regelungen wie insbesondere die Leitlinien zu Vereinbarungen über die horizontale Zusammenarbeit zur Anwendung kommen sollen.

Stellungnahmen zu der Konsultation sind bis zum 27. Juli 2012 möglich.

Für die Nichtverlängerung der Leitlinien nennt die Kommission drei Gründe:

 Die Leitlinien für Seeverkehrsdienste ist unter https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:245:0002:0014:DE:PDF abrufbar. Nicht von den Änderungen betroffen ist die Verordnung EG/246/2009 über bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Seeschifffahrtsunternehmen (Konsortien), die weiterhin Bestand haben wird.