30.01.2012

Bundeskartellamt legt Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung in der Milchwirtschaft vor

Am 19. Januar 2012 hat das Bundeskartellamt (BKartA) seinen Endbericht zur Sektoruntersuchung in der Milchwirtschaft vorgelegt. Die Sektoruntersuchung war bereits im Juni 2008 von der 2. Beschlussabteilung eingeleitet worden. Anlass waren Hinweise, dass der Wettbewerb auf den einzelnen Produktionsstufen der Milchwirtschaft nur eingeschränkt funktioniere. Sektoruntersuchung Milch veröffentlicht. Die Behörde präsentiert damit eine umfassende kartellrechtliche Bewertung der Geschäftsbeziehungen in der Milchwirtschaft. Im Januar 2010 hatte das Amt einen Zwischenbericht vorgelegt.

Gegenstand der Sektoruntersuchung

Das BKartA hat eine eingehende Analyse der Milchwirtschaft von der Beschaffung der Rohmilch über die Molkereiwirtschaft bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel durchgeführt.

Die Sektoruntersuchung richtet sich nicht gegen einzelne Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen. Sie nimmt vielmehr eine Einordnung der Wettbewerbs-probleme außerhalb von möglichen Einzelverstößen gegen das Kartellrecht vor. Ihre allgemeine Zielsetzung ist es, den Marktteilnehmern und politischen Entscheidungsträgern einen vertieften Einblick in die Wettbewerbssituation im Milchsektor und den maßgeblichen kartellrechtlichen Bewertungsrahmen zu gewähren.

Zwischenbericht

Im Zwischenbericht hatte das BKartA vor allem die Wettbewerbsstrukturen dargestellt und Machtverhältnisse zwischen den einzelnen Marktstufen beschrieben. Konstatiert wurde eine Benachteiligung der Milcherzeuger im Verhältnis zu den Molkereien konstatiert. Es wurde festgestellt, dass die Praxis längerfristiger Milchlieferverträge und die hohe Transparenz über Milchauszahlungspreise und Milchmengen negative Folgen für den Wettbewerb gehabt hätten. Vor allem sei dadurch der Wettbewerb der Molkereien um die Rohmilch stark eingeschränkt. Gegenüber den Molkereien befände sich der Lebensmitteleinzelhandel in einem strategischen Vorteil, da die Molkereien nur über eingeschränkte Absatzalternativen verfügten. Die hohe Markttransparenz habe diesen Effekt verstärkt. Das Amt hatte festgestellt, dass die überwiegend praktizierten Preisbildungsmechanismen nicht in einem funktionsfähigen Wettbewerbs- und Verhandlungsumfeld gebildet würden. Forderungen nach bundesweiten Preis- oder Mengenabsprachen wären jedoch weder mit deutschem noch mit europäischem Kartellrecht zu vereinbaren.

Inhalt des Abschlussberichts

Seit dem Zwischenbericht sind bei den rechtlichen Rahmenbedingungen und Marktmechanismen in der Milchwirtschaft keine signifikanten Änderungen eingetreten. Der Abschlussbericht konzentriert sich - anders als der Zwischenbericht - auf die kartellrechtliche Einordnung der identifizierten Wettbewerbsprobleme sowie die Fallpraxis des Amtes. Das BKartA trifft insbesondere folgende Feststellungen: