18.11.2011

Office of Fair Trading plant Überarbeitung seiner Kronzeugen- und Bußgeldregelungen

Das Office of Fair Trading (OFT) hat am 26. Oktober 2011 angekündigt, sein Kronzeugenprogramm "leniency and no action", zuletzt geändert im Jahr 2008, erneut zu überarbeiten. Hierzu hat es ein Konsultationsdokument in Form eines Fragebogens und den Entwurf einer neuen Kronzeugenregelung veröffentlicht.

Gleichzeitig hat das OFT auch eine Konsultation zu seinen Bußgeldregelungen eingeleitet, die sich im Competition Act 1998 befinden.

Geplante Änderung der Kronzeugenregelung:

Der Entwurf des Kronzeugenprogramms enthält keine substanziellen Änderungen, sondern die Überarbeitung soll vor allem zu größerer Klarheit, Vorhersehbarkeit und Transparenz der bestehenden Kronzeugenpraxis seitens der Behörde führen. Das Kronzeugenverfahren selbst wird detaillierter beschrieben, und es werden - exemplarisch - die Schritte vorgestellt, die zu einem erfolgreichen Kronzeugenantrag führen. Insbesondere sollen das Antragsverfahren, den Umfang des Kronzeugenschutzes und der Umfang der von der Behörde erwarteten Zusammenarbeit seitens der Kronzeugen detaillierter geregelt werden. Auch wird die Praxis des OFT bei einer etwaigen notwendigen Aufhebung des Anwaltsprivilegs (legal privilege) in strafrechtlich relevanten Kartellfällen näher erläutert.

Entwurf neuer Bußgeldregelungen: