12.04.2011

Konsultation zu neuen Beihilfeleitlinien im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems

Bis zum 11. Mai 2010 läuft noch die Konsultation der EU-Kommission zu neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem geänderten EU-Emissionshandelssystem, die am 11. März 2011 begonnen hatte. Die Konsultation bietet die Möglichkeit, verschiedene Standpunkte zu finanziellen Ausgleichszahlungen für indirekte Emissionen darzulegen; sie ist außerdem Teil einer Folgenabschätzung und soll in künftige Beihilfenleitlinien münden.

Hintergrund:

Nach der im Jahr 2009 überarbeiteten Emissionshandelsrichtlinie 2009/29/EG haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, finanzielle Maßnahmen für diejenigen Sektoren einzuführen, bei denen für die dritte Emissionshandelsperiode 2013-2020 ein erhebliches Risiko einer Verlagerung der CO2-Emissionen durch auf den Strompreis übergewälzte Kosten der Treibhausgasemissionen ermittelt wurde (indirekte CO2-Kosten), sofern diese Hilfen beihilferechtlich zulässig sind. Das Emissionshandelssystem für die dritte Emissionshandelsperiode soll auf einer strengeren und EU-weit einheitlichen Emissionshöchstgrenze beruhen und die übergangsweise Zuteilung von Zertifikaten soll auf einer vollständig harmonisierten EU-weiten Basis erfolgen. Ab 2013 müssen Stromerzeuger ihre Emissionszertifikate grundsätzlich zu 100 % ersteigern.  Gerade für die energieintensiven produzierenden Branchen könnten die Folgen schwerwiegend sein.

Eine staatliche Unterstützung  in Form von Ausgleichszahlungen an energieintensive Unternehmen kommt nach der Emissionshandelsrichtlinie jedoch nur dann in Betracht, wenn jene erforderlich und verhältnismäßig ist und sicherstellt, dass das Emissionshandelssystem auch weiterhin einen Anreiz für Energieeinsparungen und die Umstellung von „grauem" auf „grünen" Strom bietet. Dies gilt insbesondere für solche Industriezweige, bei denen feststeht, dass das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen auf andere Weise nicht vermieden werden könnte und der Strom einen großen Teil der Produktionskosten ausmacht und effizient erzeugt wird. Die EU-Kommission legt hierbei ihre Annahme zugrunde, dass Beihilfen für indirekte Emissionen äußerst wettbewerbsschädigend sein können, wenn sie nicht gezielt auf Sektoren ausgerichtet würden, in denen ein beträchtliches Risiko einer Verlagerung von CO2‑Emissionen durch auf den Strompreis abgewälzte CO2-Kosten besteht.

Mit der Einführung neuer Beihilfeleitlinien für das Emissionshandelssystem will die EU-Kommission darlegen, welche beihilferechtlichen Kriterien sie bei der Prüfung der nationalen Kompensationszahlungen zum Ausgleich indirekter Kosten zugrunde legen wird. Das Konsultationspapier soll die Kommission bei der Erstellung der Leitlinien unterstützen und ist in die Themenkomplexe „förderfähige Wirtschaftszweige", „Förderumfang", „Benchmarks", „CO2-Emissionsfaktor" und „Sonstige Anmerkungen" untergliedert. Die künftigen Leitlinien sollen auch Vorschriften zu anderen in der Emissionshandelsrichtlinie vorgesehenen Beihilfemaßnahmen enthalten.