10.05.2011

Konsultation zu „bewährten Verfahren“ bei der Zusammenarbeit der nationalen Wettbewerbsbehörden in der Fusionskontrolle

Am 28. April 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf eines „Best Practices"-Papiers für die Zusammenarbeit nationaler Wettbewerbsbehörden in Fusionskontrollentscheidungen. Der Entwurf wurde durch die Arbeitsgruppe „Zusammenschlüsse" erarbeitet, die im Januar 2010 gegründet wurde und aus Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden zusammengesetzt ist.

Das Papier soll zu einem vereinfachten und verbesserten Informationsaustausch zwischen nationalen Wettbewerbsbehörden in den Fällen beitragen, in denen ein Zusammenschluss durch die Behörden mehrerer Mitgliedstaaten geprüft und genehmigt werden muss. Die Kooperation wird nicht verbindlich vorgeschrieben sondern bleibt freiwillig - die nationalen Behörden können von Fall zu Fall entscheiden, ob eine engere Zusammenarbeit für die Überprüfung der Fusion nützlich erscheint oder nicht. Zu den Informationen, die zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden ausgetauscht werden können, zählen beispielsweise Angaben zu wichtigen Verfahrensstadien, zur materiellen Prüfung oder zu möglichen Abhilfemaßnahmen.

Die Arbeitsgruppe weist in dem Best-Practices - Papier darauf hin, dass es auch von der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Unternehmen abhängt, ob die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden Erfolg hat. Die Zusammenarbeit liegt im Interesse der Unternehmen, da sie zu effizienteren und transparenteren Prüfverfahren führen kann. Damit die Behörden ihre parallel laufenden Verfahren zeitlich und inhaltlich aufeinander abstimmen können, sind sie darauf angewiesen, dass die Unternehmen ihnen frühzeitig alle relevanten Informationen, auch zum Stand der Anmeldungen in anderen Staaten, übermitteln. Auf diese Weise können die Behörden bereits in einem frühen Stadium den Kontakt zueinander und zu den beteiligten Unternehmen aufnehmen. Aus Sicht der Arbeitsgruppe kann die Kooperation zwischen den Wettbewerbsbehörden außerdem dann besonders gut funktionieren, wenn die Unternehmen zustimmen, dass die Behörden bereits in der Voranmeldungsphase auch vertrauliche Daten untereinander austauschen dürfen.

Rückmeldungen zu dem Papier sind bis zum 27. Mai 2011 möglich. Voraussichtlich im Herbst 2011 will die Kommission die endgültige Fassung der Best Practices verabschieden.