16.02.2011

Kommission: Neuer Leitfaden für Behörden zu Leistungen der Daseinsvorsorge

EU
Kommission
Daseinsvorsorge
Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=6458&langId=en

Die Dienststellen der EU-Kommission haben am 28. Januar 2011 einen Leitfaden zu Leistungen der Daseinsvorsorge vorgelegt. Es handelt sich einen Ratgeber zur Anwendung des europäischen Beihilfenrechts in Form eines Arbeitspapiers (bislang nur auf Englisch).

In dem Leitfaden werden die bisherige Rechtsprechung und Entscheidungspraxis zu Staatlichen Beihilfen im Rahmen der Daseinsvorsorge, genauer im Rahmen der Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse und der Dienstleistungen im sozialen Interesse, sowie zum öffentlichen Beschaffungswesen im Verhältnis zu Dienstleistungen im sozialen Interesse auflistet. Das Papier soll insbesondere den Mitgliedstaaten und den Behörden auf kommunaler Ebene eine Orientierung geben, wie sie die Leistungen der Daseinsvorsorge im Einklang mit EU-Recht organisieren und finanzieren können.

Einige Schwerpunkte des Leitfadens belaufen sich auf folgende Themen:

Konzept der Dienstleistungen im allgemeinen Interesse (Kapitel 2)

Anwendung des Beihilfenrechts auf Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse und Dienstleistungen im sozialen Interesse (Kapitel 3)

Öffentliches Beschaffungswesen im Verhältnis zu Dienstleistungen im sozialen Interesse (Kapitel 4) und gleichzeitige Anwendung des Beihilfenrechts und der Regelungen über öffentliche Aufträge und Dienstleistungskonzessionen (Kapitel 5)

Anwendung der Binnenmarktvorschriften und der Dienstleistungsrichtlinie auf Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse und Dienstleistungen im sozialen Interesse anzuwenden sind (Kapitel 6)