05.11.2011

EU-Verkehrskommissar Siim Kallas stellte das neue „Flughafenpaket“ vor

EU
Kommission
Kallas
Flughafenpaket

Der EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hat am 1. Dezember 2011 in Brüssel das neue „Flughafenpaket" der Kommission vorgestellt, bestehend aus Verordnungsentwürfen, mit denen die Vergabe von Slots für Starts und Landungen sowie Bodendienstleistungen neu geregelt werden sollen.

Ziel der Kommission sei es, die bestehenden Flughafenkapazitäten effizienter zu nutzen und die Qualität der Dienstleistungen vor und nach der Landung zu erhöhen Dies sei nötig, da bei anhaltendem Wachstum des Luftverkehrs an 19 der 30 wichtigsten EU-Flughäfen im Jahr 2030 Kapazitätsengpässe drohten. Dies werde zu Verspätungen bei jedem zweiten Flug im europäischen Netzwerk führen. Ein dritter Verordnungsentwurf befasst sich zudem mit lärmbedingten Betriebsbeschränkungen. Um die bestehenden Kapazitäten besser zu nutzen, müsse die Vergabe von Slots für Starts und Landungen effizienter gestaltet werden. Der Verordnungsentwurf sieht daher u. a. folgende Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung (Verordnung 93/95/EG) vor: Fluggesellschaften sollen das Recht an einem Slot bereits dann verlieren, wenn sie die ihr zustehenden Kapazitäten in einer Periode nicht zu mindestens 85 Prozent nutzen ("use it or lose it"-Regel). Bislang sind nur 80 Prozent Nutzung erforderlich. Fluggesellschaften soll explizit erlaubt werden, bereits ergebene Slots untereinander zu handeln („Secondary trading"). Es sollen Strafzahlungen für die verspätete Rückgabe von Slots sowie Gebühren für Slot-Reservierungen eingeführt werden. Nicht vorgesehen ist hingegen eine Versteigerung von neuen Slots, die durch Kapazitätserweiterungen an Flughäfen entstehen („Primary trading"). Die Kommission wolle einen stärkeren Wettbewerb im Bereich der Bodendienstleistungen an Flughäfen ermöglichen. Dazu sieht der Verordnungsentwurf u. a. folgende Neuerungen im Vergleich zur jetzigen Regelung (Verordnung 96/67/EG) vor: An Flughäfen mit mehr als fünf Millionen Passagieren oder 100.000 Tonnen Fracht pro Jahr sollen mindestens drei Anbieter für sämtliche Bodendienstleistungen zugelassen werden müssen. Bislang ist eine Beschränkung auf zwei Anbieter möglich. An solchen Flughäfen sollen außerdem allen Fluggesellschaften erweiterte Rechte zur Selbstabfertigung eingeräumt werden. Bislang ist eine Beschränkung auf zwei Fluggesellschaften möglich. Die Erbringung von Bodenverkehrsdiensten durch Flughäfen soll rechtlich von deren operativem Betrieb getrennt werden. Die Vergabe von Erlaubnissen an Dienstleister zur Erbringung von Bodenverkehrsdiensten soll zukünftig für zehn statt bislang sieben Jahre erfolgen. Um einen verbesserten Handlungsrahmen zur Lösung von Lärmkonflikten an europäischen Flughäfen zu schaffen, plant die Kommission u. a. folgende Regelungen (Verordnung 2002/30/EG): Grundlage soll weiterhin der „Balanced Approach" der ICAO sein (Resolution A33-7). Lärmprobleme in der Umgebung von Flughäfen sollen entsprechend dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und unter gleichberechtigter Berücksichtigung folgender Maßnahmen gelöst werden:  Lärmreduzierung an der Quelle (z. B. Nutzung lärmärmerer Flugzeuge), Konzepte der Raumplanung, betriebliche Verfahren zur Lärmminderung (z.B. optimierte Anflugverfahren), Betriebsbeschränkungen („jedoch nicht als erstes Mittel"). Darüber hinaus soll an jedem Flughafen die Ergreifung individueller Maßnahmen erlaubt sein müssen. Die Kosteneffizienz soll bei allen Maßnahmen berücksichtigt werden müssen.