22.11.2011

EU-Kommission veröffentlicht (Best-practice-)Maßnahmenpaket zur Verbesserung von Kartellverfahren

Die EU-Kommission hat am 17. Oktober 2011 ein Maßnahmenpaket veröffentlicht, das die  das darauf abzielt, in Kartellverfahren die Zusammenarbeit mit den Parteien in Kartellverfahren zu verbessern und ihre Verfahrensrechte zu stärken. Schließlich soll die Rolle des Anhörungsbeauftragten in allen Phasen des Kartellverfahrens gestärkt werden. Die EU-Kommission hatte zu Vorentwürfen dieser Papiere im Januar 2010 ein Konsultation durchgeführt.

Es handelt sich um folgende Papiere:

1.  Bekanntmachung über bewährte Vorgehensweisen (best practices) bei  Kartelluntersuchungen

2.  Arbeitspapier (staff paper): Bewährte Vorgehensweisen für die Übermittlung wirtschaftlichen Beweismaterials

3.  Entscheidung zur Rolle der Anhörungsbeauftragten in Kartelluntersuchungen

Weitere Einzelheiten und NeuereungeDie verabschiedeten Papiere enthalten im Vergleich zu den Vorentwürfen einige neue Elemente:

Zu 1) Bekanntmachung über bewährte Vorgehensweisen (best practices) bei Kartelluntersuchungen

Die Mitteilung gibt zum einen den bereits praktizierten „status quo" des Kartellverfahrens wieder (z.B. frühere Einleitung des förmlichen Verfahrens, Treffen zum Stand des Verfahrens in besonders wichtigen Verfahrensphasen, Offenlegung der Hauptunterlagen bereits in der Untersuchungsphase, öffentliche Bekanntgabe der Einleitung und des Abschlusses eines Verfahrens sowie der Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte, Orientierungshilfen zur praktischen Durchführung von Verpflichtungsverfahren). Zum anderen werden neue Elemente aufgenommen:

Zu 2) Arbeitspapier (staff paper): Bewährte Vorgehensweisen für die Übermittlung wirtschaftlichen Beweismaterials

In dem Papier (nur englisch) werden die Kriterien näher dargelegt, die die ökonomische und ökonometrische Analyse erfüllen sollte, wenn die Parteien der EU-Kommission umfangreiche Wirtschaftsdaten und empirische Studien, u.a. ökonomische Gutachten übermitteln. Weiter wird geschildert, wie die EU-Kommission mit diesen Daten und Studien im weiteren Verlauf umgeht. Damit sollen die Übermittlung und Bewertung derartigen Beweismaterials, das vielfach von der EU-Kommission selbst angefordert wird, vereinfacht und strukturiert werden.

Ferner haben die Dienststellen der Kommission in dem Papier ergänzende Erläuterungen zu Mindeststandards bei Konsumentenbefragungen aufgenommen.

Zu 3) Entscheidung zur Rolle der Anhörungsbeauftragten in Kartelluntersuchungen