25.11.2011

EU-Kommission und nationale Wettbewerbsbehörden verabschieden „best practices“ bei der Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle

Die EU-Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden haben am 8. November 2011 einen Leitfaden zu den bewährten Verhaltensweisen („Best Practices on Cooperation between EU National Competition Authorities in Merger Review").") für die Zusammenarbeit bei Fusionskontrollverfahren verabschiedet. Der Leitfaden wurde von der EU Arbeitsgruppe Fusionskontrolle erarbeitet, die aus Vertretern der EU-Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden besteht.

Einen Monat vorher hatten sich die EU-Kommission, die Federal Trade Commission (FTC) und das u.s.-amerikanische Justizministerium (DOJ) bereits am 14. Oktober 2011 auf eine überarbeitete Fassung der bewährten Vorgehensweise bei der Fusionskontrollzusammenarbeit zwischen der EU und den USA (best practices on cooperation in merger investigations) geeinigt (vgl. FIW-Bericht unter Aktuelles 14.11.2011).

Inhalt des Leitfadens: 

Der Leitfaden betrifft die Zusammenarbeit der nationalen Behörden in Fusionskontrollverfahren, die in mehreren Mitgliedstaaten angemeldet werden müssen. Durch das Papier soll der Informationsaustausch zwischen den Wettbewerbsbehörden in den Fällen gefördert und vereinfacht werden, in denen eine Fusion durch die Behörden mehrerer Mitgliedstaaten geprüft und genehmigt werden muss. Dadurch sollen die Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden und eine zeitnahe Prüfung gewährleistet werden. Mehrfachanmeldungen können bisweilen nicht nur zu erheblicher Rechtsunsicherheit, zu Kosten und zu Verzögerungen für die fusionierenden Unternehmen führen, sondern auch zu kollidierenden Beschlüssen der einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden.

Mit den „best practices" soll allerdings nicht in jedem Fall, in dem mehrere Rechtssysteme betroffen sind, eine Zusammenarbeit angestrebt werden. Die einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden sollen vielmehr von Fall zu Fall entscheiden, ob eine gezielte Zusammenarbeit für die Prüfung förderlich ist.

Der Leitfaden erläutert dafür die wichtigsten Schritte für eine bessere Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden und die Informationen, die die Behörden weitergeben sollten, etwa in Bezug auf den Zeitplan des Prüfungsvorgangs oder etwaige Abhilfemaßnahmen, mit denen verhindert werden soll, dass sich ein Zusammenschluss nachteilig auf Kunden und Verbraucher auswirkt.

Die Behörden wollen künftig noch umfassender über Ergebnisse von Marktermittlungen und wettbewerbliche Analysen austauschen. Der Schutz der Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen wird durch das vereinbarte Verfahren wie bisher sichergestellt. Die Behörden werden im Vorfeld des Austausches darüber diskutieren, auf welche Weise die Daten am besten geschützt werden können. Entsprechende Schutzrechte für vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse bestehen in allen Mitgliedstaaten. Es wird zudem in das Ermessen der anmeldenden Unternehmen gestellt, ob und in welchem Umfang sie den zuständigen Behörden erlauben, vertrauliche Daten an andere Wettbewerbsbehörden zu übermitteln. Deutlicher als in den Vorentwürfen werden außerdem die Vorteile einer informellen Vorabstimmung zwischen Unternehmen und Behörden dargestellt.