24.08.2011

DOJ/FTC: Memorandum of Understanding zwischen USA und China unterzeichnet

Das U.S.- amerikanische Justizministerium (Department of Justice, DOJ) und die U.S.-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) hatten Ende Juli 2011 ein Verwaltungsabkommen in Form eines Memorandum of Understanding (MOU) mit den drei Kartellbehörden Chinas (MOFCOM, SAIC, NDRC) abgeschlossen, dessen Text öffentlich ist.

Es soll eine langfristige Kooperation zwischen den U.S.-amerikanischen und den chinesischen Behörden entstehen, die auf zwei Säulen stehen soll: 

1)      Zum einen soll auf Leitungsebene ein gemeinsamer Dialog über Wettbewerbspolitik zwischen den Behörden geführt werden. Dieser Dialog soll jährlich stattfinden und kann durch separate oder begleitende Ad-Hoc-Arbeitsgruppen gefördert werden.

2)      Zum anderen können ein regelmäßiger Informationsaustausch und eine Zusammenarbeit zum Thema Durchsetzung des Wettbewerbsrechts entstehen. Diese Zusammenarbeit soll auf der (höheren) Arbeitsebene erfolgen.

Als mögliche Felder der Zusammenarbeit werden insbesondere Folgende identifiziert:

Die Fortschritte nach diesem Abkommen sollen regelmäßig einer Evaluierung unterzogen werden. Auch sollen detaillierte Aktionspläne zur Anwendung dieses Abkommens zwischen den Behörden erarbeitet werden. Das MOU enthält zudem eine Vertraulichkeitsvereinbarung und ist am 27. Juli 2011 in Kraft getreten.

Hintergrund:

Chinas Kartellgesetz ist seit drei Jahren in Kraft. Am 1. August 2008 war in China das erste Kartellgesetz („Antimonopoly Law") in Kraft getreten, das 14 Jahre in Vorbereitung war. Mit 57 Artikeln ist mit dem Gesetz zum ersten Mal für China ein umfassender Katalog wettbewerbsrechtlicher Regelungen aufgestellt worden. Vom Wortlaut des Gesetzes und inhaltlich ist ein starker Bezug zum europäischen Kartellrecht zu erkennen. Das MOU hat keine direkten Gesetzesänderungen zum Gegenstand, sondern ist als eine Grundsatzvereinbarung mit beiderseitigen Absichtserklärungen zu verstehen. Die beschlossene Zusammenarbeit beruht weitgehend auf einer freiwilligen Basis.

Viele Wettbewerbsbehörden haben auf bilateraler oder multilateraler Basis ähnliche Abkommen mit anderen Staaten getroffen.