24.02.2010

Wettbewerbskommissar Almunia (EU): “La politique de la Concurrence de l'UE en 2010 et au-delà (Rede)

Joaquín Almunia sprach am 15. Februar 2010 anlässlich einer Konferenz vor der Assemblée Nationale in Paris über die Wettbewerbspolitik der Europäischen Union im Jahr 2010 und danach ("La politique de la Concurrence de l'UE en 2010 et au-delà"). Es war seine erste Rede als neuer Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission.

Almunia legte seine Prioritäten für seine Amtszeit offen. Erste Priorität sei die Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise mit der Zielsetzung, langfristiges ausgewogenes Wachstum zu erzielen, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Der Wettbewerbspolitik komme dabei eine Schlüsselrolle zu. Angesichts der Bedeutung des Wettbewerbs für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der gesamten Volkswirtschaft plädierte Almunia für die Verankerung einer echten „Wettbewerbskultur" innerhalb der Unternehmen. Die Unternehmen müssten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Wettbewerbsverstöße von vorneherein zu vermeiden..

Zur Bußgeldpolitik:

Almunia sagte deutlich, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise keine Überarbeitung der Bußgeldleitlinien rechtfertige. Geldbußen müssten einerseits effizient und andererseits verhältnismäßig sein. Die Höchstgrenze für Geldbußen von 10 Prozent des Gesamtumsatzes der Unternehmensgruppe gewährleiste bereits, dass die finanziellen Möglichkeiten der Kartellmitglieder nicht übermäßig beansprucht würden. In der Vergangenheit habe die EU-Kommission diese Grenze nur selten erreicht. Almunia lässt damit keine Abkehr von der strengen Bußgeldpolitik seiner Vorgängerin, Neelie Kroes, erkennen.

Zur Zusammenarbeit und Konvergenz:

Das Bemühen der einzelnen nationalen Wettbewerbsbehörden, um die Konvergenz der Wettbewerbsregeln und der Sanktionen voranzutreiben, sei - so Almunia - richtig und wegweisend. Es gelte, diese Art der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Bemühung um Konvergenz verstärkt auch auf die multilaterale Ebene zu heben. Almunia betonte, wie Christine Varney in einer Rede vom selben Tag (vgl. FIW-Bericht dazu), die Bedeutung einer größtmöglichen Koordination der Wettbewerbspolitik der verschiedenen Behörden, um nicht zu unterschiedlichen Lösungen für das gleiche Wettbewerbsproblem zu gelangen.

Vorhaben in der EU-Wettbewerbspolitik:

Almunia sprach sich für eine Beibehaltung einer strengen Fusionskontrolle aus, die sich bislang bewährt habe. Eine größere Kohärenz und die Konvergenz zwischen nationalen und europäischen Fusionskontrollregelungen könnten unter anderem dazu beitragen, die Kosten für Unternehmen weiter zu senken.

Bei der Missbrauchskontrolle komme es entscheidend auf eine grundlegende Marktanalyse und Kenntnis der Gegebenheiten an, die die Interessen der Verbraucher berücksichtige.

Die Überarbeitung der vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung sei weit fortgeschritten. Die Konsultation habe ergeben, dass die bisherige Verordnung gut funktioniert habe, weshalb es der Kommission darum gehe, die Verordnung auf den neuesten Stand zu bringen und vor allem in Bezug auf den Vertrieb durch das Internet anzupassen. Es stünde die Überarbeitung weiterer Gruppenfreistellungsverordnungen für dieses Jahr an.

Die Sektoruntersuchungen hätten ebenfalls ihren Nutzen erwiesen, da sie die Marktkenntnis verbesserten und die Eröffnung von Einzelverfahren ermöglichten.

Zu der unter seiner Vorgängerin, Neelie Kroes, propagierten Einführung von Sammelklagen sagte Almunia dass es darum gehe, den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs Folge zu leisten und dafür Sorge zu tragen, dass Opfer von Wettbewerbsverstößen angemessenen Schadenersatz erhalten können. Es gehe ihm aber zunächst darum, alle Optionen näher zu beleuchten, bevor konkrete Vorschläge unterbreitet würden. Exzesse anderer Rechtsordnungen seien in jedem Fall zu vermeiden.

Zuletzt unterstrich Almunia die Bedeutung der Beihilfenpolitik der Kommission im Zusammenhang mit der Bewältigung der aktuellen Krise. Das schnelle Agieren der Kommission habe es erlaubt, Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren und einen Subventionswettlauf zu verhindern. Öffentliche Dienstleistungen gelte es zu bewahren, sofern sie von guter Qualität seien, jedoch nicht um jeden Preis, vor allem nicht, wenn sie zu teuer und wenig effizient seien.