15.03.2010

Verbraucherschutz in der 8. GWB-Novelle

D
Kartellrecht
Verbraucherschutz

In ihrer Antwort auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Maisch u.a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur "Verbraucherpolitische Strategie der Bundesregierung" (BT-Drucksache 17/1005 vom 15. 03. 2010) äußert sich die Bundesregierung zur Frage der Entschädigung von Verbrauchern bei Verstößen gegen das Kartellrecht und zur Frage der Regulierung der Wasserpreise zurückhaltend, bei Schadensersatz für Verbraucher allerdings unter Hinweis der Überprüfung von Instrumenten mit Blick auf die 8. GWB-Novelle. Auszüge:

"15. Welche rechtlichen und gesetzgeberischen Initiativen plant die Bundesregierung für die Entschädigung von Verbrauchern bei Verstößen gegen das Kartellrecht (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26. Januar 2010, S. 10, „Kartelle sollen Schaden bezahlen"), und bis wann legt sie eine parlamentarische Vorlage zur Beratung vor?

Kartellrechtsverstöße haben in einer Vielzahl von Fällen, insbesondere bei unerlaubten Preisabsprachen, auch nachteilige Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Bundeskartellamt hat im Zusammenhang mit den von ihm kürzlich verhängten Bußgeldern gegen Kaffeeröster wegen verbotener Preisabsprache allein in einem Fall einen Anstieg der Endverbraucher- und Aktionspreise um 0,50 bis 0,70 Euro je 500-Gramm-Packung Kaffee festgestellt. Der zulasten aller Verbraucherinnen und Verbrauchern entstandene Schaden ist damit beträchtlich. Die Bundesregierung wird im Rahmen der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen prüfen, wie die Verbraucherverbände angemessen bei der privaten Kartellrechtsdurchsetzung beteiligt werden können.

19. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auf Wasserpreise Einfluss zu nehmen (BILD vom 4. Februar 2010, S. 4, Ministerin will Wasser-Abzocke stoppen), und welcher Zeitplan ist für die parlamentarische Befassung vorgesehen?

Die Bundesregierung plant derzeit keine gesetzgeberischen Maßnahmen. Das vorhandene gesetzliche Instrumentarium, insbesondere die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, reicht gegenwärtig aus, um im Einzelfall gegen missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise von Unternehmen vorzugehen. In der zitierten Stellungnahme hat Bundesministerin Ilse Aigner die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2010 (Az.: KVR 66/08) begrüßt. Sie hat dies zum Anlass genommen, darauf hinzuweisen, dass Anbieter von Trinkwasser ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbräuchlich ausnutzen dürfen."