15.01.2010

Varney (DoJ): “Welcome to the Workshops” (Rede) – Auftakt der Workshopreihe zur Überarbeitung der „Horizontal Merger Guidelines“

Im September hatten das Department of Justice (DoJ) und die U.S. Federal Trade Commission (FTC) bekannt gegeben, dass sie die Richtlinien für horizontale Zusammenschlüsse ("Horizontal Merger Guidelines") zu überarbeiten planen. Zu diesem Zweck hatten sie einen Fragebogen mit 20 Fragen entworfen und veröffentlicht. Die Behörden hatten zudem angekündigt, dass sie auf der Grundlage der hierzu eingehenden Antworten verschiedene „Workshops" durchführen wollten. Der erste Workshop begann bereits am 3. Dezember 2009 in Washington, anlässlich dessen Christine Varney, Leiterin der Wettbewerbsabteilung innerhalb des amerikanischen Justizministeriums; eine Eröffnungsrede gehalten hat.

Varney gab bekannt, dass auf die Konsultation insgesamt 44 Antworten von Anwälten, Ökonomen und anderen interessierten Kreisen eingegangen seien, die auf der Website der Federal Trade Commission einzusehen seien.

Weitere Workshops würden am 8. Dezember 2009, 10. Dezember 2009, 14. Januar 2010 und am 26. Januar 2010 abgehalten. Der erste Workshop - so Varney - werde vier Abschnitte in Form von Panels umfassen und sich mit Fragen der Relevanz und dem Nutzen direkter Beweise von Wettbewerbseffekten, mit der Marktdefinition und unilateralen Effekten befassen. Die gegenwärtigen Richtlinien würden kaum Beweise außerhalb solcher, die sich aus der Marktkonzentration ableiten ließen, zulassen, obwohl sich in der Praxis sowohl die Behörden als auch die Gerichte bei der Bestimmung von unilateralen und koordinierten Effekten bereits darauf stützten. Damit zusammen hänge auch die Frage, wie detailliert und spezifisch die Richtlinien ausgestaltet sein müssten.

Im Hinblick auf die Frage der Marktdefinition hätten sich viele Kommentatoren für eine Beibehaltung dieses Konzepts ausgesprochen; dies entspreche auch Varneys persönlicher Überzeugung. Allerdings hätten die Kommentare darauf aufmerksam gemacht, dass das Konzept der Marktdefinition über die Zeit an Bedeutung verloren habe; auch in der Praxis der Behörden (allerdings nicht der Gerichte) würde dieses Konzept häufig nur noch herangezogen, um auf anderem Weg gefundene Ergebnisse letztlich abzusichern. Zu diskutieren seien auch die Schwierigkeiten bei der Anwendung des "hypothetischen Monopolisten"-Tests. Einige Kommentatoren hätten darauf hingewiesen, dass dieser Test gerade bei dynamischen hochtechnisierten Märkten nicht immer zu richtigen Ergebnissen führen würde.

Bei den unilateralen Effekten seien die Behörden vor allem daran interessiert, ob die seit 1992 gewonnenen vielfältigen Erfahrungen mit unilateralen Effekten explizit in die Richtlinien aufgenommen werden sollten.

Frau Varney wies zudem darauf hin, dass die Behörden keine vorgefassten Meinungen im Hinblick auf die Überarbeitung der Richtlinien hätten. Die Workshops seien ein erster Schritt zur internen Meinungsbildung der Behörden.