12.02.2010
Varney (DoJ): “An Update on the Review of the Horizontal Merger Guidelines” (Rede) – Ende der Workshopreihe -
USA
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https://www.justice.gov/atr/public/speeches/254577.htm |
Am 26. Januar 2010 gab Christine Varney, Leiterin der Wettbewerbsabteilung innerhalb des amerikanischen Justizministeriums in einer Rede einen Überblick über die ersten Ergebnisse der fünf durchgeführten Workshops zur Überprüfung der Richtlinien für horizontale Zusammenschlüsse ("Horizontal Merger Guidelines"). Die Workshops waren durchgeführt worden, nachdem das Department of Justice (DoJ) und die U.S. Federal Trade Commission (FTC) im September bekannt gegeben hatten, dass sie die „Horizontal Merger Guidelines" zu überarbeiten planen.
In ihrer Rede "An Update on the Review of the Horizontal Merger Guidelines" zum Ende der Workshop-Reihe nennt Frau Varney folgende erste Ergebnisse:
- Die Panelisten der Workshops und Kommentatoren hätten bestätigt, dass es Lücken zwischen den Richtlinien und der aktuellen Behördenpraxis gebe; diese seien zum einen auf Auslassungen und zum anderen auf irreführende oder nicht akkurate Regeln zurückzuführen. Dies müsse aus Gründen der Transparenz geändert werden.
- Es bestehe Einigkeit, dass die Richtlinien keine radikale Überarbeitung forderten, sondern sie an die gegenwärtigen Gegebenheiten angepasst werden müssten.
- Die Panelisten hätten festgestellt, dass die Behörden den 5-Stufen-Test (Bestimmung von Märkten, Marktanteilen, mögliche negative Folgen für den Wettbewerb, Marktzugang, Effizienzen und „Failing firm"- Prüfung) nicht mechanisch sondern flexibel anwendeten und erachteten dies auch als richtig. Dies solle von den Richtlinien reflektiert werden, was auch der Ansicht der Behörden entspreche. So sei es nicht immer effektiv, zuerst mit der Definition des Marktes und der Marktanteile zu beginnen, da es in erster Linie auf die Auswirkungen auf die Verbraucher ankäme.
- Die Richtlinien sollten zudem dem Ausdruck verleihen, dass der Herfindahl-Hirschman Index schon längst nicht mehr der wesentliche Beurteilungsmaßstab bei einem Zusammenschluss ist. Auch würden die Schwellenwerte des Index nicht mehr der Anwendungspraxis der Behörden entsprechen; damit ließe sich der Schaden für die Verbraucher nicht mehr akkurat ermitteln.
- Wie die Behörden „unilaterale Effekte" aktuell bewerten, sollte in die Richtlinien explizit aufgenommen werden, um die Transparenz von Entscheidungen zu erhöhen. Faktoren, die bei der Bewertung eine Rolle spielen, gehörten zum Beispiel „Diversion Ratios", „Price-Cost-Margin" (Differenz zwischen Preis und Grenzkosten (oder Durchschnittskosten), Win/-Loss-Analyse, Kundenumorientierung („costumer switch patterns") und die Ansichten der Wettbewerber, Kunden und Industriebeobachter.
- Näherer Ausarbeitung bedürften - so Varney - auch die Themenfelder „Zielkunden", „Preisdifferenzierung und - diskriminierung" sowie der Umstand, dass Marktanteile heute auf der Grundlage kürzlicher oder projektierter Verkäufe im relevanten Markt angenommen würden. Andere in den Richtlinien dargestellte Konzepte, wie die Reaktionen anderer, nicht vom Zusammenschluss betroffener Hersteller, Expansionsbestrebungen der Wettbewerber und der Markteintritt auf der Grundlage von Angebotsumstellung („uncommitted entry/committed entry") sollten im Sinne eines einheitlicheren Ansatzes überarbeitet werden. Zudem sollten der Ursprung für „koordinierte Effekte" sowie die möglichen Innovationswirkungen eines Zusammenschlusses näher behandelt und betrachtet werden.