05.05.2010
USA: FTC veröffentlicht Entwurf überarbeiteter „U.S. Horizontal Merger Guidelines“
USA
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https://www.ftc.gov/opa/2010/04/hmg.shtm
https://www.ftc.gov/os/2010/04/100420hmg.pdf https://www.ftc.gov/os/2010/04/100420hmg-requestviews.pdf |
Die Federal Trade Commission (FTC) legte am 20. April 2010 den Entwurf überarbeiteter Leitlinien für horizontale Zusammenschlüsse ("Horizontal Merger Guidelines") vor. Zuvor hatten das Department of Justice (DoJ) und die U.S. Federal Trade Commission (FTC) im September 2009 bekannt gegeben, dass sie die Richtlinien für horizontale Zusammenschlüsse ("Horizontal Merger Guidelines") überarbeiten möchten. Zu diesem Zweck hatten sie eine erste Konsultation und eine Reihe von Workshops durchgeführt. Hauptgrund für die Überarbeitung ist, dass die Leitlinien an die gegenwärtige Praxis der Behörden und Gerichte angepasst werden und neuere Erkenntnisse aufnehmen sollten. Die FTC nimmt bis zum 20. Mai 2010 Kommentare zu dem vorliegenden Entwurf entgegen. Viele der in den Leitlinien enthaltenen Neuerungen gehen auf einen gemeinsam publizierten Kommentar der beiden u.s.-amerikanischen Kartellbehörden aus dem Jahr 2006 zurück.
Einige Änderungen im Vergleich zu den noch geltenden Leitlinien belaufen sich auf Folgende:
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Der Entwurf der Leitlinien stellt klar, dass die Analyse von Fusionen nicht auf einer einzigen Methode fußt, sondern eine Reihe von verschiedenen Untersuchungsansätzen umfasst, um festzustellen zu können, ob eine Fusion den Wettbewerb erheblich vermindert („substantially lessen competition").
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Es soll ein neuer Abschnitt eingeführt werden, der sich mit dem Nachweis nachteiliger Wirkungen auf den Wettbewerb ("Evidence of Adverse Competitive Effects") befasst. Darin werden verschiedene Kategorien und Quellen von Beweisen aufgeführt, die die Behörden in dem Zusammenhang als nützlich erachtet haben. Typische Beweisquellen seien demnach die Fusionsbeteiligten, ihre Kunden, Wettbewerber, Unternehmensvereinigungen oder Firmen, die ergänzende Produkte verkauften.
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Es wird dargelegt, dass die Definition des Marktes auch ein nützliches Mittel bei der Feststellung der wettbewerblichen Auswirkungen einer Fusion sein könnte. Andererseits soll das Konzept nicht überbewertet werden, da es seine Grenzen habe.
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Der Entwurf der Leitlinien enthält neue Erläuterungen zum "hypothetischen Monopolisten"-Test, der für die Definition von Märkten verwandt wird, und dessen Anwendung in der Praxis. Die Schwelle des SSNIP-Tests ("Small but Significant and Non-Transitory Increase in Price-Test") soll künftig, je nach Fallgestaltung, zwischen 5 Prozent und 10 Prozent variieren.
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Bei der Bestimmung von Marktkonzentration mit Hilfe des Herfindahl-Hirschman Index (HHI) werden die Schwellenwerte erhöht. „Unkonzentrierte Märkte" sollen solche unter 1.500 (vorher: 1.000) sein, "moderat konzentrierte" Märkte sind solche bis zu einem HHI von 2.500 (vorher: 1.800) und "konzentrierte Märkte" sind solche über HHI 2.500. Weiterhin enthält der Entwurf einige erläuternde Ausführungen zu "koordinierten Effekten.
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Es wird zudem näher ausgeführt, wie die Behörden „unilaterale Effekte" messen und bewerten. Das Konzept wird auf Produkte erweitert, die im direkten Wettbewerb miteinander stehen. Zudem wird es bei weiteren Anwendungsfeldern, wie Auktionen, im Hinblick auf Kapazitäten und Output homogener Güter sowie auf Innovation und Produktvielfalt angewandt. Eine Vermutungsregelung anhand bestimmter Marktanteile soll es nicht mehr geben.
- Es wird dargelegt, wie die Behörden "Marktzutritte" im Hinblick auf den Zuwachs von Marktmacht bewerten. Allerdings sollen die Konzepte des Zutrittszeitraums („timeliness"), der Eintrittswahrscheinlichkeit („likelihood") und der Effektivität („sufficiency) beibehalten werden, ohne jedoch beim Zutrittszeitraum die bisherigen Vermutungsregeln aufrechtzuerhalten.
- Der Entwurf enthält ebenfalls neue Abschnitte über marktmächtige Käufer, Fusionen zwischen Wettbewerbern auf dem Nachfragemarkt und Anteilserwerbe. Da auch Minderheitsbeteiligungen zu einer Verminderung des Wettbewerbs beitragen könnten, werden die Behörden diese näher prüfen.